Es geht um mehr als eine Million Euro Schaden – und eine Anklage wegen Verdachts der Untreue: Vor Gericht steht heute in Wien eine 49-jährige Frau, ehemals Mitarbeiterin eines weltbekannten Luxushotels in der Wiener Innenstadt. Dort hatte die Frau die wichtige Funktion als Finanzbuchhalterin inne, damit hatte sie Zugriff auf die Firmengelder. Und das soll sie weidlich ausgenutzt haben, so die Anklage. Schuld daran soll der Sohn der Frau gewesen sein.

Der junge Mann lebte im Vorjahr über seine Verhältnisse und bat seine Mutter laut Anklage täglich um Geld. Er dürfte die Wienerin angelogen und behauptet haben, er schulde mehreren Leuten Geld, werde deshalb ernstlich bedroht. Aus Angst, dass ihrem Sohn etwas zustoßen könnte, half die Frau immer wieder mit Geldbeträgen aus. Zuerst mit ihren eigenen Ersparnisse, als diese aufgebraucht waren, soll der Griff in die Firmenkasse erfolgt sein.

Vorwürfe der Anklage

Erstmals soll die Frau im April 2020 Geld veruntreut haben und Firmengelder auf ihr privates Sparkonto überwiesen haben. Bis Jahresende geschah das sechsmal. Weil sie der Tochter gegenüber ein schlechtes Gewissen hatte, soll auch diese finanziell begünstigt worden sein. Insgesamt soll das Luxushotel so um 1.076.850,29 Euro geprellt worden sein.

Aufgeflogen sind die Veruntreuungen erst im Jänner des heurigen Jahres. Da fiel der Bank, bei der das Hotel besagtes Konto hatte, die unrechtmäßigen Überweisungen auf. Die Geschäftsleitung wurde informiert. Angesprochen auf die Unregelmäßigkeiten, gab die 49-Jährige sofort alles zu. Sie habe aufgrund privater Probleme keinen anderen Ausweg mehr gesehen. „Sie drohten damit, ihn zu schlagen oder umzubringen, sollte er nicht zahlen“, weinte die Frau beim Verhör.

Rückzahlung in Raten

Die bisher unbescholtene Buchhalterin war mehr als 30 Jahre in dem Unternehmen angestellt, sie hatte gleich nach der Schule eine Stelle übernommen. Das Dienstverhältnis wurde einvernehmlich aufgelöst und eine vollständige Schadenswiedergutmachung – in Ratenzahlungen – vereinbart.

Bei einer Verurteilung drohen der 49-Jährigen aufgrund der Schadenshöhe bis zu zehn Jahre Haft. „Meine Klientin hat ganz klar aus Liebe gehandelt“, betonte ihre Anwältin Astrid Wagner Wiener Medien gegenüber. „Das Beweisverfahren wird zeigen, in welcher extremen Ausnahmesituation sie sich befunden hat.“