Nach vier Tagen und fast 5.000 Followern ist der Twitter-Account "Inside JA Josefstadt" wieder offline. Die Person, die hinter dem Account steht, gab vor, Häftling der Justizanstalt (JA) Josefstadt zu sein, und berichtete detailliert vom Alltag im Gefängnis. Eigentlich sind Handys im Strafvollzug verboten. In einem seiner letzten Tweets fragte der Twitterer die Community, ob ein Anwalt darunter sei. Bei der Durchsuchung der Hafträume wurde bisher kein Mobiltelefon gefunden.

Der Twitter-Account ist dem Justizministerium bekannt, die Authentizität sei aber nicht zweifelsfrei geklärt. Es wurden entsprechende Hafträume, in denen sich Insassen, die auf das Profil des Mannes passen könnten, durchsucht. Ein Handy wurde nicht gefunden, sagte Ressortsprecherin Christina Ratz am Mittwoch. Derzeit gehe man nicht davon aus, dass derjenige, der sich hinter dem Profil "Inside JA Josefstadt" verbirgt, auch aktuell in Justizanstalt Josefstadt einsitzt. Und: "Von uns wurde der Account nicht deaktiviert", hieß es.

In gewählten Worten beschreibt der Mann den Tagesablauf in der Wiener Justizanstalt und lässt seine Leser an seinen Beobachtungen teilhaben. Von zwei Fragen, die bei der Aufnahme beantwortet werden müssen, um nicht als selbstmordgefährdet eingestuft zu werden, ist ebenso die Rede wie von 72-stündigen Einschlusszeiten in der Zelle an Wochenenden, oder den zur Verfügung stehenden TV-Sendern, Zeitungen und Zeitschriften. Zudem gab er an, als U-Häftling in der Justizanstalt zu sein, aber nicht wegen Gewalt oder Drogen.

Handy-Verbot missachtet

Ein Zuwiderhandeln gegen das Handy-Verbot stelle jedenfalls eine Ordnungswidrigkeit dar, die dafür vorgesehenen Strafen reichen vom Verweis über Beschränkungen oder Entziehung von Vergünstigungen sowie weiterer Rechte bis hin zu Geldbußen oder Hausarrest. "Die konkrete Strafe hängt jeweils vom Grad des Verschuldens und der Schwere beziehungsweise Intensität der begangenen Ordnungswidrigkeit ab", präzisierte das Ministerium.

Zur grundsätzlichen Problematik hält man im Palais Trautson fest, das Einschmuggeln von Handys in Strafvollzugsanstalten sei weltweit "eine bekannte Herausforderung". Aus diesem Grund beteilige sich Österreich auf europäischer und internationaler Ebene bei einschlägigen Fachaustauschen, um die Sicherheit der österreichischen Justizanstalten bestmöglich zu gewährleisten. Unter Beiziehung betriebsfremder Justizwachebediensteter würden im Sinne eines Vier-Augen-Prinzips sämtliche Betriebe regelmäßig und eingehend durchsucht. "Dasselbe gilt für die Hafträume, diese Durchsuchungen haben zudem wöchentlich zu erfolgen. Dabei werden auch Handy-/Mobilfinder eingesetzt", hält das Justizministerium fest.

Regelmäßige Durchsuchungen

Halbjährlich finden Auswertungen zu den durchgeführten Visitationen und Durchsuchungen in den Gefängnissen statt. Demnach wurden zwischen 1. Juli 2020 und 31. Dezember 2020 in 3.513 Hafträumen, 222 Betrieben, 39 Lagern und 127 sonstigen Räumen umfassende Durchsuchungen vorgenommen. Dabei wurden 5.914 männliche und 165 weibliche Insassen durchsucht. Es konnten durch diese Durchsuchungen 297 elektronische Kommunikationsmittel aufgespürt werden.

Darüber hinaus finden in unregelmäßigen Abständen zusätzlich anstaltsübergreifende Schwerpunktaktionen unter Beteiligung von Bediensteten aus unterschiedlichen Justizanstalten statt. Bei Verdachtslagen werden auch Einsatzhunde vom Innen- und Verteidigungsministerium hinzugezogen. Anlassbezogen gibt es darüber hinaus immer wieder bundesweite Suchaktionen. Eine solche wurde beispielsweise als Maßnahme nach dem Wiener Terroranschlag vom 2. November 2020 durchgeführt. Dabei wurden insgesamt 47 Mobiltelefone sichergestellt.