Am Arbeits- und Sozialgericht (ASG) ist am Freitag der Prozess rund um 14 fristlos entlassene Mitarbeiterinnen der Klinik Hietzing erneut vertagt worden. Die Stadt Wien hatte sich von den Hausarbeiterinnen und Abteilungshelferinnen getrennt, nachdem bekannt wurde, dass sie am 27. Februar 2021 bei der Pensionierungsfeier einer Kollegin gegen die Corona-Regeln verstoßen haben sollen. Sie haben daraufhin Klage auf Weiterbeschäftigung eingereicht.

Eigentlich hätte der Prozess am Freitag bereits abgeschlossen werden sollen. Weil aber weitere Zeugen befragt werden müssen, wurde auf den 8. Oktober vertagt. Am heutigen Prozesstag kam die letzte Klägerin sowie medizinisches und Verwaltungspersonal zu Wort. Denn es gab scheinbar drei Tage vor der verfahrensgegenständlichen Feier schon eine Verabschiedung dieser Kollegin innerhalb des medizinischen Personals. Wie die Zeugen betonten, seien der Frau, die dann ihre Pensionierung angetreten hatte, lediglich schnell Blumen überreicht worden. Aber auch bei dieser Zusammenkunft in einem Arbeitszimmer wurden Fotos gemacht, wo einige Mitarbeiter keine Masken getragen haben.

Gute Laune, keine Masken

Die Klägerinnen, die zum Teil jahrzehntelang in der Klinik beschäftigt waren, hatten sich dann drei Tage später zu einer weiteren Verabschiedung zusammengefunden. Auch hier wurden Fotos gemacht, die dann auf Facebook die Runde machten und so die Sache ins Rollen brachte. Auf den Bildern waren teilweise alle 14 an einem Tisch sitzende Frauen zu sehen - gut gelaunt, einige umarmen einander, prosten sich mit Sektgläsern zu und lachen in die Kamera - großteils ohne Masken zum Schutz vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu tragen oder den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand einzuhalten.

Dabei hatten die meisten von ihnen eine schriftliche Verpflichtungserklärung unterschrieben, die ihnen auf dem gesamten Spitalsgelände das Tragen von FFP2-Masken vorschrieb, wie Dieter Kieslinger, der Rechtsvertreter der Stadt Wien, beim ersten Prozesstag betonte. Außerdem hätten die Frauen auf einer onkologischen Station mit Krebspatienten gearbeitet und wären daher zu besonderer Vorsicht angehalten gewesen, meinte Kieslinger. Auf die Frage der letzten Zeugin, ob sie das täglich seitens des Spitals veröffentlichte Status-Informationsblatt bezüglich der Corona-Maßnahmen gekannt und gelesen habe, meinte die 39-Jährige: "Eigentlich nicht." Die Frau, die seit 20 Jahren bereits in dem Krankenhaus im Dienst war, betonte, dass es sich bei der Zusammenkunft um keine Feier gehandelt habe. "Sie (die Kollegin, die in Pension gegangen ist, Anm.) ist gekommen und hat gesagt sie hat was zum Essen gebracht." In einer Pause habe sie sich was geholt. "Ich war nicht länger als 15 Minuten da." Für das Essen und ein schnelles Foto hätten alle die Maske runtergenommen, danach seien alle wieder an ihren Arbeitsplatz gegangen. Das wenige Tage später die Entlassung vorbehaltlich ausgesprochen wurde, sei für sie "ein Schock" gewesen.

Eine diplomierte Krankenschwester bestätigte im Zeugenstand, dass drei Tage zuvor der zukünftigen Pensionistin Blumen überreicht wurden und auch da Kollegen aus dem medizinischen Bereich keine Masken getragen und keinen Abstand eingehalten haben. Fotos diesbezüglich wurden ihr vorgelegt. Sie meinte, das sei mit der am 27. Februar stattgefundenen Feier nicht vergleichbar. "Wir haben uns bei ihr mit den Blumen bedankt und dann sind wir wieder arbeiten gegangen", sagte die Krankenschwester. Gegessen wurde hier nichts, betonte sie.

Die Personalchefin des Krankenhauses erklärte, dass sie von dem zweiten Vorfall am 24. Februar wusste und auch hier Befragungen durchgeführt habe. Es wurde ihr versichert, dass hier einige die Maske nur für das Foto runtergenommen haben und sich nicht länger in dem Raum aufgehalten haben. Dem habe sie so Glauben schenken müssen. Die Feier am 27. Februar allerdings hätte "ein Patientensicherheitsrisiko" dargestellt. "Alle Mitarbeiter wissen seit einem Jahr, dass keine Feiern stattfinden sollen. Wir haben ja eine Patientenverantwortung." Die Entlassung vorläufig auszusprechen sei "der einzig mögliche Weg gewesen, den wir alle damals gesehen haben", sagte sie. Nach den Befragungen der Betroffenen, die auch schriftlich protokolliert wurde, habe der Verwaltungsdirektor dann innerhalb der kollegialen Führung mit dem ärztlichen, technischen und Pflegedirektor diese Entscheidung getroffen. Die betroffenen Frauen wurden auch gleich dienstfrei gestellt. "Wir haben es uns mit der Entscheidung schwer gemacht. Wir hatten schon Erfahrungen mit Clustern und wussten, wie schnell das geht."

Auf die Frage eines beisitzenden Laienrichters, ob denn überhaupt mildere Sanktionen angedacht waren, meinte die Personalchefin, dass den Frauen die einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses angeboten wurde. "Es hat uns überrascht, dass kein milderes Mittel angewendet wurde", sagte die Personalvertreterin. "Eine Verwarnung wäre unser Wunsch gewesen", aber die endgültige Entscheidung der Entlassung kam dann von der MA2 (Abteilung Personalservice der Stadt Wien, Anm.)

Die ursprünglich individuell eingebrachten Klagen der 14 Betroffenen wurden zu einem Ganzen verbunden, so dass sie nun gemeinsam in einem Verfahren geführt werden können. Die Stadt Wien beharrt auf der Entlassung und bezeichnet diese weiterhin als gleichermaßen gerechtfertigt wie unumstößlich. Die Klägerinnen bestreiten dagegen, einen Entlassungsgrund gesetzt zu haben. Nach Abschluss des Verfahrens wird das Urteil des ASG schriftlich ergehen. Das Gericht hat dafür zwei Monate Zeit.