Zwei Männer müssen sich am Donnerstag wegen Mitwirkung am Selbstmord (Paragraf 78 StGB) am Wiener Landesgericht verantworten. Sie sollen im vergangenen Sommer einem 20-Jährigen in einem Heim für Wohnungslose geholfen bzw. zugesehen haben, wie dieser seinem Leben ein Ende setzte. Im Fall von Schuldsprüchen drohen den Angeklagten im Alter von 24 bzw. 25 Jahren Freiheitsstrafen zwischen sechs Monaten und fünf Jahren.

Der 20-Jährige hatte am 19. Juli 2020 mit den beiden in seinem Zimmer den Abend verbracht, wobei Alkohol und Suchtmittel konsumiert wurden. Dabei soll er wiederholt betont haben, wie schlecht es ihm gehe. Am nächsten Tag bat er die Angeklagten gegen 11.30 Uhr in sein Zimmer und soll ihnen erklärt haben, er wolle "nicht mehr in seinem Körper leben".

Dem Strafantrag zufolge hielten ihm die Angeklagten die Hände, nachdem sich der 20-Jährige Heroin durch die Nase gezogen hatte, und unternahmen nichts, als dieser zu röcheln begann und schließlich das Bewusstsein verlor. Die Leiche wurde von einem Betreuer der Einrichtung entdeckt.