Nach dem Tod eines Häftlings in der Justizanstalt (JA) Stein in Krems an der Donau sind Erhebungen zur Klärung der Todesursache am Laufen. Wie das Justizministerium am Mittwoch auf APA-Anfrage erklärte, wurde eine Obduktion in Auftrag gegeben. Derzeit lägen keine Hinweise auf Fremdverschulden vor.

Häftling in "regulärer Einzelunterbringung"

Der Häftling wurde am 5. April nicht mehr ansprechbar in seiner Zelle vorgefunden. Laut Justizministerium befand sich der gebürtige Tschetschene in einer standardmäßig ausgestatteten Einzelzelle und nicht ‒ wie auf Social-Media-Kanälen behauptet wurde ‒ in "Isolationshaft". "Er war in regulärer Einzelunterbringung", betonte das Ministerium.

Der offenbar bereits bewusstlose Insasse wurde bei einer Routinekontrolle des Haftraums entdeckt. Die Justizwache leistete Erste Hilfe und alarmierte den Notarzt. Der Häftling wurde in weiterer Folge ins Spital gebracht, wo er verstarb. "Wie in solchen Fällen üblich wurde der Haftraum versiegelt und die Polizei verständigt", meinte eine Sprecherin des Justizministeriums gegenüber der APA.

Obduktion soll Todesursache klären

Woran der Mann ‒ er soll körperlich gesund, sportlich und ein Boxer gewesen sein ‒ gestorben ist, wird die Obduktion klären. Die Anstaltsleitung geht vorerst nicht von Fremdverschulden aus. Auf Social-Media-Kanälen wurde kolportiert, der Häftling sei vor seinem Ableben mit einer "Beruhigungsspritze" sediert worden, was das Justizministerium dementierte. Der Insasse habe im Vorfeld keine medizinische Behandlung oder gar Zwangsbehandlung erhalten, wurde der APA versichert.