Die vergewaltigte 18-Jährige - sie war dem ihr unbekannten Angeklagten im Oktober 2018 auf dem Nachhauseweg in Wien-Donaustadt in die Hände gefallen - wird diese Nacht wohl ihr Leben lang nicht mehr vergessen. Auf den Täter, der am Donnerstag deswegen in Wien vor Gericht stand, machte das Geschehene keinen Eindruck.

Dass es sich beim Angeklagten um eine abgebrühten Berufsverbrecher handelte, machte dieser von Beginn der Verhandlung an deutlich. "Haben Sie Vorstrafen in Deutschland?", wollte Richterin Olivia-Nina Frigo wissen. - "Puh, viele." - "In Serbien?" - "Ich hab' aufgehört zu zählen. Mich interessiert das nicht. Ich war mit 14 Jahren im Jugendknast". Der gebürtige Serbe verbrachte zwischen seinem 14. und dem 35. Lebensjahr fast die gesamte Zeit im Gefängnis - eigenen Angaben zufolge soll er noch als Strafunmündiger zwei Menschen getötet haben. 2015 wurde er aus der Haft entlassen und übersiedelte nach Deutschland, wo er es auf bisher sechs Vorstrafen brachte.

Als ihn die Wiener Richterin darauf aufmerksam machte, dass ein Geständnis ein wesentlicher Milderungsgrund sei, meinte der Angeklagte: "Milderungsgrund? Ich hab' eine Chance rauszukommen, wenn ich sterbe. Zwei oder 22 Jahre, ist mir scheißegal." Seinen Verfahrenshelfer kanzelte er ab: "Was machst du hier? Ich brauch deine Hilfe nicht. Mir wird schlecht, wenn ich dich sehe."

Zur Vergewaltigung war der muskulöse, kraftstrotzende Mann nicht geständig. Das, was die Staatsanwältin ihm vorwerfe, sei "nicht möglich". Im Übrigen interessiere ihn die Verhandlung nicht: "Ist mir scheißegal, was Sie machen. Machen Sie schnell. Ich will meine Serien gucken und trainieren. Ich will in meine Zelle und den Tag genießen."

Höchstmögliche Strafe

Bevor er an die österreichischen Behörden zur Strafverfolgung ausgeliefert wurde, wurde ein gegen ihn gerichtetes Strafverfahren in Aachen zu Ende geführt, das mit einer vierjährigen Freiheitsstrafe wegen Raubes seinen Abschluss fand.

Auf dieses Urteil war in der nunmehrigen Verhandlung vor einem Wiener Schöffensenat Bedacht zu nehmen. Der Angeklagte kassierte eine Zusatzstrafe von sechs Jahren - mehr als eine insgesamt zehnjährige Freiheitsstrafe war auch rechtlichen Gründen nicht möglich. Der Schöffensenat schöpfte den zur Verfügung stehenden Strafrahmen in vollem Umfang aus. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der 40-Jährige meldete dagegen Rechtsmittel an.

Gerichtspsychiaterin Sigrun Rossmanith bescheinigte dem Angeklagten eine schwere kombinierte Persönlichkeitsstörung. Bei dem Mann sei "zu früh zu viel kaputt gegangen". Dessen Persönlichkeit sei unter anderem von "bösartigem Narzissmus" und "sexuellem Sadismus" geprägt. Letzteres sei "nicht heilbar, nur kontrollierbar", weshalb sich Rossmanith im Fall eines Schuldspruchs für die - über das verhängte Strafausmaß hinaus - zeitlich unbefristete Unterbringung im Maßnahmenvollzug aussprach.