Frage: Skifahren – ein Liebkind der Österreicher: Wie geht es damit in den nächsten Wochen weiter?
Antwort: Die Skigebiete dürfen am Weihnachtstag, also am 24. Dezember, aufsperren. Und sie dürfen auch darüber hinaus offen bleiben, auch wenn sich Österreich ab 26. Dezember in den Lockdown begibt. Nur: Die Vorgaben sind rigide. In den Gondeln darf jeweils nur die Hälfte der normal zugelassenen Personen einsteigen. Die Masken – FFP2-Masken, wohlgemerkt – sind beim Liftfahren und beim Anstehen zu tragen. Zudem muss in den Bereichen, in denen Menschen zusammenkommen, der nötige Abstand eingehalten werden. Am Konzept dafür, welche Masken in den Außenbereichen am geeignetsten sind und wie diese möglichst zügig verteilt werden können, wird noch gefeilt, denn: FFP2-Masken können im Freien leicht feucht werden und könnten dann womöglich den gegenteiligen Effekt haben. Österreichs Skigebiete dürfen außerdem kein Skiservice anbieten.

Gibt es am Berg Verpflegung – wenigstens zum Mitnehmen?
Antwort: Im Lokal darf jedenfalls nichts verzehrt werden – das Öffnen der Gastronomie erst ab 18. Jänner gilt auch für die Berggastronomie. Ob Take-away ("Germknödel to go") angeboten werden darf, ist noch nicht ganz ausverhandelt. Es ist jedenfalls ein Unterschied, ob man bei einem Würstelstand etwas abholt oder ob alle Skifahrer zu einer der insgesamt relativ wenigen Hütten drängen.



Ist ein Friseurbesuch nach dem 26. Dezember möglich, um sich vor dem nahenden Jahreswechsel noch hübsch machen zu lassen?
Antwort: Nein, Handel und "körpernahe Dienstleistungen" wie eben Friseure müssen im Rahmen des neuen, harten Lockdowns wieder zusperren – es ist also nicht mehr allzu lange Zeit für einen Besuch dort.

Wie sind nun die genauen Regeln für die Weihnachtstage?
Antwort: Die Ausgangsbeschränkungen und die Regeln für Zusammenkünfte werden ausdrücklich nur für 24. und 25. Dezember gelockert. Dann, und nur dann, sind Zusammenkünfte von maximal zehn Personen aus ebenso vielen Haushalten erlaubt. Eine Maskenpflicht bei Feiern im privaten Bereich gibt es an diesen Tagen nicht.

Wie sieht es mit privaten Zusammenkünften ab 26. Dezember aus?
Antwort: Angehörige eines Haushaltes werden zu mehrt wieder eine einzelne nahe Bezugsperson eines anderen Haushaltes treffen dürfen – das war es dann aber auch schon. Das gilt auch für den letzten Tag des Jahres, den Menschen besonders gerne in Gesellschaft verbringen: "Es gibt keine Silvesterparty", sagt Innenminister Karl Nehammer (ÖVP). Ab 26. Dezember gelten wieder unverändert Ausgangsbeschränkungen, nicht zuletzt am 31. Dezember. Die Polizei wird verstärkt kontrollieren. Insbesondere der private Bereich sei "entscheidend", betonte Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP), der dringend dazu rät, "niemanden zu treffen".

Wie sieht es mit Reiseaktivitäten innerhalb von Österreich aus – und darf ich zu meinem Zweitwohnsitz fahren?
Antwort: Es ist grundsätzlich möglich. Die Deckung eines Wohnbedürfnisses – beispielsweise an einem Zweitwohnsitz – fällt offiziell unter "Deckung notwendiger Grundbedürfnisse des täglichen Lebens".

Geht es nach Ende des Lockdowns in der Gastronomie und im Tourismus "normal" weiter?
Antwort: Jein. Jene, die sich an einem der drei Tage davor einem (Gratis-)Test unterziehen und diesen negativ absolvieren, sind dabei. Alle anderen können zwar zur Arbeit und Lebensmittel kaufen, nicht aber im Lokal ein Bier trinken oder sich Kleidung kaufen. Stichprobenartig soll von der Exekutive kontrolliert werden, ob Tests wirklich gemacht worden sind.

Bedeutet das, dass jene, die nicht an der zweiten Runde der Massentests Mitte Jänner mitmachen, dadurch negative Konsequenzen haben?
Antwort: Für alle jene, die sich nicht an der zweiten Runde der Massentests Mitte Jänner beteiligen, dauert der dritte Lockdown quasi bis 24. Jänner. Das Mitmachen an den für 15. bis 17. Jänner geplanten Testungen ist zwar freiwillig, doch: Nur wer negativ getestet ist, darf die ab 18. Jänner wieder geöffneten Einrichtungen (vom Handel über Kultur bis zur Gastronomie) gleich nutzen – "Verweigerer" erst ab 24. Jänner. Das inkludiert ganztägige Ausgangsbeschränkungen. Mit den Ländern sei vereinbart, dass entsprechende Teststraßen parat stehen, so Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP).

Was ist mit den anderen sportlichen Freizeitaktivitäten – abgesehen vom Skifahren?
Antwort: Wer plant, zu wandern, eine Skitour zu unternehmen oder eislaufen zu gehen, kann dies tun. Indoor-Sport wird, sobald er wieder möglich ist, jedenfalls an einen negativen Coronatest gebunden.
10 Ist das Ende des Lockdowns am 18. Jänner überhaupt fix?
Wenn man die Infektionszahlen nach unten bringe – die Regierung strebt eine Sieben-Tage-Inzidenz unter 100, idealerweise sogar unter 50 an – könne man mit 18. Jänner wieder öffnen, gab Kurz bekannt.