Gerade jetzt, zum nahenden dritten Lockdown, zieht es viele zum Ausgleich ins Freie. Das Skitourengehen auf den Pisten der geschlossenen Skipisten ist dabei sehr beliebt. Nicht immer sind die Wintersportler dort aber gern gesehen. Manche Skigebiete sperren daher ihre Pisten für Tourengeher.

Der Alpenverein übt an diesem Vorgehen scharfe Kritik und zeigt für das Argument der Haftung kein Verständnis. Als Beispiel für eine berechtigte Pistensperre nennt Michael Larcher, Bergsportreferent des Alpenvereins, die Pistenpräparierung mit Seilwinden, "da besteht Lebensgefahr, in diesen Zeiten muss die Piste gesperrt werden". Ansonsten gebe es keinen Grund zu sperren. Es sei "nicht verboten", wenn Skitourengeher an sich gesperrte Skipisten befahren – Rodelbahnen, geschlossene Skigebiete und auch Loipen dürften laut Verordnung betreten werden. Dafür habe man sich eigens bei der Regierung starkgemacht.



Trotzdem hat das Land Tirol nun nach haftungsrechtlichen Bedenken der Seilbahnwirtschaft für die diesjährige Wintersaison eine subsidiäre Haftpflichtversicherung mit einem Deckungsbetrag von zehn Millionen Euro abgeschlossen. Der Versicherungsschutz gelte ab sofort. Das zusätzliche Sicherheitsnetz des Landes soll zum Tragen kommen, wenn über ohnehin bestehende Versicherungen der Seilbahnen kein Versicherungsschutz gegeben ist.

Wintersportler, insbesondere Tourengeher, seien derzeit in geschlossenen Skigebieten unterwegs. Ziel des Landes jedoch "war und ist, Wintersport zu ermöglichen", stellt LHStv. Josef Geisler (ÖVP) klar und fügt hinzu: "Nach dem ersten Schritt, wonach Bewegung in der freien Natur individuell nach den Coronaregeln vor Öffnung der Lifte auch in Skigebieten zulässig ist, räumen wir mit einem zusätzlichen Sicherheitsnetz des Landes die der aktuellen Situation geschuldeten Bedenken der Seilbahnwirtschaft aus."

Wenn in einem Schadensfall ein Verschulden der Liftgesellschaft festgestellt werde, die bestehende Versicherung der Liftgesellschaft aber nicht greift, werde das Land Tirol den Versicherungsschutz durch die nunmehr abgeschlossene Versicherung herstellen. Larcher findet dies zwar löblich, hält es aber juristisch für nicht notwendig: "Man will hier den Ängsten der Seilbahner zuvorkommen. Ich denke nicht, dass man die Polizze beanspruchen werde." Selbstverständlich sei jeder Tourengeher, der auf einer solchen Piste unterwegs sei, selbst verantwortlich, so Larcher. Sich ein gemeinsames Miteinander zu überlegen, sei wichtig.

Seitens der steirischen Naturfreunde begrüßt man die Öffnung der Skipisten für Tourengeher: „Warum nicht die vorhandene Infrastruktur nutzen und den Tourengehern zur Verfügung stellen? Vor allem für Einsteiger ist das Benützen der Skipiste ideal, um diese Sportart sicher und ohne Lawinengefahr ausprobieren zu können.“