Für gewöhnlich sind die Taxis in Wien nicht zu übersehen, am Mittwochnachmittag waren sie aber auch nicht zu überhören. Von der Arbeiterstrandbadstraße in der Donaustadt aus bahnte sich ein laut hupender Demo-Konvoi seinen Weg bis in die Innenstadt. 700 Taxi-Lenker*innen waren angekündigt, laut Polizei waren es letztlich 1.400 Teilnehmer*innen aus mehreren Bundesländern. Ihr Ziel war das Verkehrsministerium, wo kürzlich eine aus Sicht der Unternehmer*innen folgenschwere Novelledes sogenannten Verkehrsgelegenheitsgesetzes ausgearbeitet und vergangene Woche im Ministerrat beschlossen wurde.

“So würde dieses Gesetz den Tod der Taxis bedeuten”, sagt Resul Ekrem Gönültas, Obmann der Taxi-Innung in der Wiener Wirtschaftskammer. Ursprünglich hätte die Novelle, welche am 1. Jänner 2021 in Kraft treten wird, Taxis und Fahrdienstanbieter wie Uber oder Bolt, die mit Mietwägen unterwegs sind, einer gleichen Regelung unterwerfen sollen. Das hätte etwa bedeutet, dass sich alle bei der Preisberechnung an den Taxitarif halten müssen. Das Vorab-Fixieren eines Fahrtpreises per App, wie bei Uber und Co. üblich, wäre dann nicht mehr möglich gewesen. Uber deutete daraufhin bereits einen Rückzug aus Wien an.

Nun kommt alles anders. Die vergangene Woche von Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne) eingebrachte Änderung der Novelle erlaubt das bisherige Uber-Modell doch wieder. Künftig soll es zwei Varianten für die Preisbildung geben. Jene Fahrer, die am Taxistand warten oder herangewunken werden, können weiter per Taxameter den Preis bestimmen. Bestellt man telefonisch oder – wie bei Uber – via App, kann bereits vorab ein Preis fixiert werden. Taxis mit Taxameter dürfen beide Varianten anbieten.

Um bei der Fixpreis-Variante einem Preiskampf vorzubeugen, wird den Bundesländern die Möglichkeit gegeben, eine Unter- und Obergrenze festzulegen. In Wien dürfte laut Gesetz jedenfalls keine Fahrt um weniger als 6,60 Euro angeboten werden. Der Preis setzt sich aus der für Taxis vorgeschriebenen Grundgebühr (3,80 Euro) und der Funktaxe (2,80 Euro) zusammen. Sollte es in einem Bundesland keine Grundtaxe geben, gilt per Gesetz ein Mindestfahrpreis von fünf Euro.

Für die Taxi-Branche ist die Änderung ein Affront. “Es kann nicht sein, dass ein verbindlicher Tarif für Unternehmer*innen vorherrscht, die am Standplatz ihre Dienste anbieten und über Buchungsplattformen ein günstigerer Tarif angeboten wird. Das ist eine schlimmere Zweiklassengesellschaft als vorher”, sagt Erwin Leitner,Bundesobmann der Taxiinnung in der Wirtschaftskammer. “Ich weiß nicht, warum man als österreichischer Politiker so etwas einführen möchte. Lohn- und Sozialdumping werden hier Tür und Tor geöffnet”, so Leitner. 

Im Büro des in Wien zuständigen Wirtschaftsstadtrats Peter Hanke (SPÖ) heißt es auf Nachfrage, dass die auf Landesbene zu vereinbarende Mindestfahrpreis-Grenze erst fixiert werde, wenn das Gesetz auf Bundesebene beschlossen wurde. Gespräche werden bis dahin mit allen Vertreter*innen geführt. Die Ministerratsvorlage soll am 4. Dezember im Verkehrsausschuss des Parlaments behandelt werden. 

Die Taxibranche in Wien hofft noch auf eine Änderung des Gesetzes. Innungs-Obmann Gönültas vermisste bislang Gesprächsbereitschaft aufseiten von Ministerin Gewessler. Im Anschluss an die Demonstration  wurde immerhin eine Abordnung von Taxler*innen von Kabinettsmitarbeiter*innen im Verkehrsministerium empfangen. Zusagen habe es aber keine gegeben. “Wenn unsere Anliegen nicht weiter gehört werden, wird es weitere Demonstrationen geben”, kündigt Gönültas daher an.