Der Bursch, der Ende Februar in Wien-Floridsdorf seine 16 Jahre alte Ex-Freundin im Zug eines Gewaltexzesses mit nicht weniger als 50 Messerstichen lebensgefährlich verletzt hat, muss sich Mitte  ktober wegen versuchten Mordes vor Geschworenen verantworten. Eine entsprechende Anklage wurde beim Landesgericht eingebracht. Das gab Gerichtssprecherin Christina Salzborn auf APA-Anfrage bekannt.

Zusätzlich soll der mittlerweile 17-Jährige in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen werden. Die Staatsanwaltschaft hält die Unterbringung des Jugendlichen im Maßnahmenvollzug für erforderlich, weil die psychiatrische Sachverständige Gabriele Wörgötter ihn aufgrund einer Persönlichkeitsstörung als gefährlich einstuft. Bei der Begutachtung des Burschen stellte Wörgötter unter anderem eine schwere Störung des Sozialverhaltens und ein erhöhtes Aggressionspotenzial fest. Der Jugendliche zeige sich "emotionslos" und "unberührt von der Tat", die seine Ex-Freundin wie durch ein Wunder überlebt hatte.

Der Anklage zufolge versetzte der 17-Jährige seiner Ex-Freundin am 27. Februar Dutzende Stiche mit einem Messer mit einer acht Zentimeter langen Klinge. Einer ging direkt in den Augapfel, das Mädchen ist auf dem betroffenen Auge seither blind. Insgesamt 15
Stichverletzungen zählten die Ärzte im Spital im Gesichtsbereich, 18 weitere am Schädel, wobei das laut Anklage eine "Defektheit der Schädelbasis" zu Folge hatte, die ein Sachverständiger aus dem Fachgebiet der Gerichtsmedizin als "grobe Verunstaltung" wertet. Der Täter stach offenbar mit erheblicher Wucht zu - ein Stichkanal reichte vom rechten Oberarm bis zur Schulter.

Nachdem die Teenager zusammen gekommen waren, soll der Bursch bald damit begonnen haben, seine neue Freundin zu kontrollieren. Er sah es nicht gern, wenn sie nach der Schule mit männlichen Bekannten sprach. Er wollte ihr vorschreiben, wie sie sich zu kleiden hatte. Im Sommer 2019 löste sie die Beziehung, gab dem Burschen im November dann aber eine "zweite Chance". Er zog aus der Beziehungs-Pause keine Lehre. "Willst abgestochen werden?", drohte er nach Jahreswechsel, weil seine Freundin sich nicht so verhielt, wie er es gern gehabt hätte. Am 12. Februar schlug er sie laut Anklage spitalsreif, weil sie aus seiner Sicht nicht ausreichend auf Handy-Nachrichten reagiert hatte. Er soll ihr dabei auch ins Gesicht getreten haben. Das Mädchen musste im Anschluss drei Tage stationär behandelt werden.

Damit hatte der 17-Jährige die Grenze dessen überschritten, was
sie hinzunehmen bereit war. Die 16-Jährige ging zur Polizei und
zeigte ihn an. Am 27. Februar passte er sie dann vor der elterlichen
Wohnung ab, um sie - wie er nach seiner Festnahme erklärte - "zur
Rede zu stellen". Dabei zog er dann das Messer.

Die Verhandlung findet am 12. Oktober im Großen Schwurgerichtssaal des Landesgerichts statt. Im Fall eines
anklagekonformen Schuldspruchs drohen dem 17-Jährigen nach dem
Jugendgerichtsgesetz bis zu 15 Jahre Haft. Sollten die  eschworenen
bei einer Verurteilung auch dem Unterbringungsantrag Folge leisten,
könnte der Betroffene nach Verbüßung seiner Strafe weiterhin ohne
zeitliche Befristung so lange angehalten werden, bis ihm psychiatrische Sachverständige bescheinigen, dass von ihm keine
Gefahr mehr ausgeht.

Der Bursch, der Ende Februar in Wien-Floridsdorf seine 16 Jahre alte Ex-Freundin im Zug eines Gewaltexzesses mit nicht weniger als 50 Messerstichen lebensgefährlich verletzt hat, muss sich Mitte Oktober wegen versuchten Mordes vor Geschworenen verantworten. Eine entsprechende Anklage wurde beim Landesgericht eingebracht. Das gab Gerichtssprecherin Christina Salzborn auf APA-Anfrage bekannt.

Zusätzlich soll der mittlerweile 17-Jährige in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen werden. Die Staatsanwaltschaft hält die Unterbringung des Jugendlichen im Maßnahmenvollzug für erforderlich, weil die psychiatrische Sachverständige Gabriele Wörgötter ihn aufgrund einer Persönlichkeitsstörung als gefährlich einstuft. Bei der Begutachtung
des Burschen stellte Wörgötter unter anderem eine schwere Störung des Sozialverhaltens und ein erhöhtes Aggressionspotenzial fest. Der Jugendliche zeige sich "emotionslos" und "unberührt von der Tat", die seine Ex-Freundin wie durch ein Wunder überlebt hatte.

Der Anklage zufolge versetzte der 17-Jährige seiner Ex-Freundin
am 27. Februar Dutzende Stiche mit einem Messer mit einer acht
Zentimeter langen Klinge. Einer ging direkt in den Augapfel, das
Mädchen ist auf dem betroffenen Auge seither blind. Insgesamt 15
Stichverletzungen zählten die Ärzte im Spital im Gesichtsbereich, 18
weitere am Schädel, wobei das laut Anklage eine "Defektheit der
Schädelbasis" zu Folge hatte, die ein Sachverständiger aus dem
Fachgebiet der Gerichtsmedizin als "grobe Verunstaltung" wertet. Der Täter stach offenbar mit erheblicher Wucht zu - ein Stichkanal
reichte vom rechten Oberarm bis zur Schulter.

Nachdem die Teenager zusammen gekommen waren, soll der Bursch
bald damit begonnen haben, seine neue Freundin zu kontrollieren. Er sah es nicht gern, wenn sie nach der Schule mit männlichen Bekannten sprach. Er wollte ihr vorschreiben, wie sie sich zu kleiden hatte. Im Sommer 2019 löste sie die Beziehung, gab dem Burschen im November dann aber eine "zweite Chance". Er zog aus der Beziehungs-Pause keine Lehre. "Willst abgestochen werden?", drohte er nach Jahreswechsel, weil seine Freundin sich nicht so verhielt, wie er es gern gehabt hätte. Am 12. Februar schlug er sie laut Anklage spitalsreif, weil sie aus seiner Sicht nicht ausreichend auf Handy-Nachrichten reagiert hatte. Er soll ihr dabei auch ins Gesicht getreten haben. Das Mädchen musste im Anschluss drei Tage stationär behandelt werden.

Damit hatte der 17-Jährige die Grenze dessen überschritten, was
sie hinzunehmen bereit war. Die 16-Jährige ging zur Polizei und
zeigte ihn an. Am 27. Februar passte er sie dann vor der elterlichen
Wohnung ab, um sie - wie er nach seiner Festnahme erklärte - "zur
Rede zu stellen". Dabei zog er dann das Messer.

Die Verhandlung findet am 12. Oktober im Großen Schwurgerichtssaal des Landesgerichts statt. Im Fall eines anklagekonformen Schuldspruchs drohen dem 17-Jährigen nach dem
Jugendgerichtsgesetz bis zu 15 Jahre Haft. Sollten die  Geschworenen bei einer Verurteilung auch dem  Unterbringungsantrag Folge leisten, könnte der Betroffene nach Verbüßung seiner Strafe weiterhin ohne zeitliche Befristung so lange angehalten werden, bis ihm psychiatrische Sachverständige bescheinigen, dass von ihm keine Gefahr mehr ausgeht.