Der Antrag der Staatsanwaltschaft auf Unterbringung eines psychisch kranken Wieners im Maßnahmevollzug wurde am Donnerstagnachmittag abgewiesen. Für die Geschworenen lag bei der Attacke auf einen Touristen keine sogenannte Anlasstat vor, die erforderlich gewesen wäre, um den 32-Jährigen zwangsweise in einer geschlossenen Anstalt im Rahmen des Maßnahmenvollzugs behandeln zu lassen.

Die Geschworenen verneinten sowohl die Frage nach versuchtem Mord, als auch nach absichtlicher schwerer Körperverletzung und vorsätzlicher schwerer Körperverletzung. Zum Tatzeitpunkt Zurechnungsunfähige können nur dann von einem Gericht zwangsweise eingewiesen werden, wenn die sogenannte Anlasstat mit mehr als einem Jahr Haft bedroht ist. Der Mann leidet laut einem Gutachten an paranoider Schizophrenie und war zum Tatzeitpunkt zurechnungsunfähig.

Die Staatsanwältin hat Rechtsmittel angemeldet. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.