Das Bezirksgericht Hallein hat nun der Besitzstörungsklage gegen fünf Waldbesetzer in Salzburg stattgegeben. Die Aktivisten sollen zwischen 13. und 17. Jänner in einem Wald im Gemeindegebiet von Bad Vigaun (Tennengau) forstliches Sperrgebiet betreten haben, um Rodungen für den Bau der neuen 380-kV-Leitung zu blockieren. Der Leitungsbauer - die Austrian Power Grid (APG) - zog darauf vor Gericht.

Wie Gerichtssprecher Peter Egger am Montag informierte, werden die Demonstranten mit der schriftlichen Entscheidung des Bezirksgerichts verpflichtet, weitere Störungen zu unterlassen. Außerdem müssen sie der APG die Verfahrenskosten zahlen. Bei zwei weiteren Personen sei die Klage hingegen abgewiesen worden. Für das Gericht war nicht feststellbar, dass sich die beiden im Rodungsbereich aufgehalten hätten.

Der Zivilprozess zur nun ergangenen Entscheidung fand am 10. Februar in Hallein statt. In dem Verfahren hatten die Beklagten unter anderem argumentiert, dass zum Zeitpunkt der Blockade kein forstliches Sperrgebiet beschildert war und Informationen und Absperrungen fehlten. Einer Darstellung, der die mit den Arbeiten beauftragten Bundesforste allerdings widersprachen. Für die Proteste gegen die Freileitung hatten sich mehrere Demonstranten an Bäume gegurtet und sich für eine längere Besetzung der Baustelle eingerichtet.

Nicht zu Erholungszwecken aufgesucht

Das Gericht stellte in seiner 19-seitigen Entscheidung klar, dass rechtlich die APG durch die am 13. Jänner 2020 begonnenen Baumschlägerungsarbeiten nach außen für jedermann erkennbar Besitz erworben habe. Das Vorgehen der Beklagten sei dabei nicht durch das Recht auf Versammlungsfreiheit gedeckt gewesen. Dieses sei dort beschränkt, wo in die Rechtssphäre Dritter eingegriffen werde.

Auch könnten sich die Beklagten nicht auf das Forstgesetz berufen, wonach jedermann den Wald zu Erholungszwecken betreten und sich dort aufhalten dürfe. Die Aktivisten hätten das Gebiet nämlich gerade nicht zu Erholungszwecken aufgesucht, befand der Richtersenat. Der Endbeschluss ist allerdings noch nicht rechtskräftig: Gegen den Spruch kann binnen vier Wochen Rekurs eingelegt werden.

Wie APG-Projektleiter Wolfgang Hafner am Montag zur APA sagte, laufen derzeit noch weitere Besitzstörungsklagen gegen Waldbesetzer von Bad Vigaun, daneben werden auch Schadenersatzklagen wegen Behinderungen und Verzögerungen beim Bau vorbereitet. Die aktuellen Arbeiten würden im Plan liegen. "Die für dieses Jahr geplanten Maststandorte in den Wäldern wurden so weit freigemacht, das mit den eigentlichen Bauarbeiten begonnen werden kann."

Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hatte im März 2019 die Beschwerden gegen das Großprojekt und den positiven Baubescheid des Landes abgewiesen. Zwar läuft eine Berufung an den Verwaltungsgerichtshof (VwGH), die Anträge auf aufschiebende Wirkung gegen das Großprojekt wurden aber abgewiesen. Damit war ein Baubeginn auch vor der noch ausstehenden Entscheidung des Höchstgerichts möglich. Die Salzburg-Leitung ist der Lückenschluss im 380-kV-Ring in Österreich. Die geplante Freileitung verläuft zwischen Elixhausen (Flachgau) und Kaprun (Pinzgau) und ist 113 Kilometer lang. Das Investitionsvolumen für die Leitung beläuft sich laut APG auf rund 800 Mio. Euro.