Auch die großen Handelsketten können die Öffnung ihrer Geschäfte am 2. Mai kaum noch erwarten. Schon vor einigen Wochen hatte Wolfgang Krejcik mit einem Rampenverkauf von Elektrogeräten als Obmann seiner Handelssparte in der Wirtschaftskammer Österreich für Kritik gesorgt. Doch "Click &Collect", das Abholen online bestellter Ware, ist für noch geschlossene Geschäfte im Nonfood-Bereich verboten.

Das Ö1-Mittagsjournal berichtete am Samstag von mehreren Anbietern, die dies knapp eine Woche vor Wiederöffnung praktizieren. So bietet Hervis neben vier offiziell geöffneten Filialen in neun Filialen das Abholen von Waren an. "Wir haben Click and Collect nur dort gemacht, wo es sinnvoll möglich ist, dass die Verkaufsfläche nicht betreten wird. Dort, wo davor Parkplätze sind, kann sich der Kunde die bestellte Ware abholen. Er wird derzeit nicht ins Geschäft gelassen", meinte Oliver Seda von der Hervis-Rechtsabteilung im Ö1-Gespräch.

Aus dem Sozialministerium heißt es hingegen, dass dies kein zulässiges Geschäftsmodell für jene ist, die derzeit nicht offenhalten dürfen. Dort wären derzeit nur Lieferungen zulässig und keine Abholungen. Auch wenn es gegen Hervis bisher zwei Anzeigen gibt, reagiert Seda darauf gelassen. "Ich sehe keine rechtliche Grundlage, warum es nicht zulässig sein sollte. Aber ja, es gibt Menschen, die stört das alles."

Verkauf vor den Geschäften

Auch die Buchhandelskette Thalia verkauft vor den Geschäften Bücher. Thalia-Geschäftsführer Thomas Zehetner bestätigte das. "Click and Collect fällt ja mit den Öffnungsbeschränkungen zusammen, dass heißt auf der Verkaufsfläche gilt das Kundenbetretungsverbot. Daran halten wir uns auch sehr genau."

Nun wollen sich auch Möbelhäuser wie XXXLutz und Ikea demnächst anschließen. Diese Praxis funktioniere auch in anderen Ländern problemlos, meint Ikea Marketing-Leiterin Maimuna Mosser zu Ö1: "Wir sehen in dem Zusammenhang, dass die Verordnungslage momentan sehr viel Interpretationsspielraum ermöglicht."

Der Wirtschaftssprecher der NEOS, Sepp Schellhorn, unterstützt die Wirtschaftstreibenden in dieser Interpretation. "Es findet sich meines Erachtens keine Verordnung, die das verbietet. Das zeigt ja, dass wir in einem Kommunikations-Wirrwarr des Gesundheitsministers und des ganzen Krisenmanagements leiden. Dass wir hier keine klaren Regelungen haben." Aus der Wirtschaftskammer hieß es dazu gegenüber Ö1, man empfehle Click and Collect nicht, man könne aber die Auslegung der Verordnung verstehen.