Mit einem Schuldspruch für den 56 Jahre alten Erstangeklagten hat am Donnerstag in Wiener Neustadt ein Schöffenprozess um den mutmaßlichen Verkauf von Aufenthaltstitel geendet. Der Niederösterreicher muss Gerichtsangaben zufolge zweieinhalb Jahre in Haft. Dem mittlerweile suspendierten Beamten des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) wurden Amtsmissbrauch und Bestechlichkeit vorgeworfen.

Die Zweitangeklagte, eine 64-jährige Bosnierin, fasste 21 Monate aus, 16 davon bedingt. Beide Urteile sind nicht rechtskräftig.

Verfügte über alle Berechtigungen

Der Hauptbeschuldigte war laut Anklage bis September 2016 als Beamter im Koordinationsbüro des BFA in der Außenstelle Traiskirchen tätig. Der Geschäftsverteilung nach war der Mann zwar für die Bearbeitung von Aufenthaltsakten nicht unmittelbar zuständig, er verfügte aber über alle Berechtigungen - insbesondere jene hinsichtlich der EDV. Die eingeräumte Befugnis soll der 56-Jährige ausgenutzt haben, indem er ohne Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Aufenthaltstitel nach dem Asylgesetz erteilte. Dabei soll Geld geflossen sein, der Erstangeklagte soll Eurobeträge in bis zu fünfstelliger Höhe verlangt haben.

Insgesamt soll der Niederösterreicher so rund 82.000 Euro eingenommen haben - jenen sogenannten Fehlbetrag, den der 56-Jährige von 2007 bis Ende 2016 aufgrund von Spielsucht verloren haben soll. Dass dieser Betrag aus dem Erwerbseinkommen des Erstangeklagten stammt, sei nicht anzunehmen, da seit 2014 ein Schuldenregulierungsverfahren über dessen Vermögen anhängig sei, hieß es in der Anklage.

Bei einer Hausdurchsuchung wurden in der Wohnung des Erstangeklagten Akten mit den entsprechenden Aufenthaltstitel-Anträgen gefunden. Für den Verbleib dieser Schriftstücke in der Privatwohnung gab es laut Staatsanwaltschaft "keine dienstliche Notwendigkeit". Es sei daher naheliegend, dass der Mann die Akten "im Wissen um die Unrechtmäßigkeit seiner Handlungen" vor dem Zugriff von Kollegen oder der Dienstaufsicht "verbergen wollte".

Die Zweitangeklagte soll als Hauptvermittlerin fungiert haben. Ihr wurde vorgeworfen, gegen Geld den Kontakt zu dem Beamten hergestellt und teilweise auch Unterlagen entgegengenommen zu haben.

Der Prozess startete am 9. Oktober 2019, neben dem 56-Jährigen und der Bosnierin waren 49 weitere Beschuldigte angeklagt - die Personen sollen großteils Aufenthaltstitel vom Niederösterreicher erhalten haben. Zwei Angeklagte sollen Vermittler gewesen sein. Einer von ihnen, der Drittangeklagte, wurde mit 21 Monaten teilbedingt bedacht. Die Verfahren gegen die übrigen Personen endeten Gerichtsangaben zufolge mit bedingten Haftstrafen im Bereich von zehn bis 16 Monaten. Vereinzelt habe es auch Freisprüche gegeben.