Die Staatsanwaltschaft Innsbruck hat im Fall eines getöteten 29-jährigen Pakistani in einer Innsbrucker Wohnung im April Anklage gegen einen Inder (22) und seine Freundin, eine 21-jährige Italienerin mit indischen Wurzeln, erhoben. Den beiden wird der Mord an dem Pakistani vorgeworfen. Dem 22-jährigen Erstangeklagten wird außerdem die Vergewaltigung einer 21-jährigen Inderin zur Last gelegt.

Ein Verhandlungstermin sei aber noch offen, bestätigte Staatsanwaltschaftssprecher Hansjörg Mayr einen Bericht der "Kronen Zeitung" (Online-Ausgabe) der APA. Die Anklage könne noch innerhalb von 14 Tagen beeinsprucht werden.

Details der Tatnacht

Zudem schilderte Mayr weitere Details zur Tatnacht. Im April des vergangenen Jahres hielt sich in der Wohnung des Erstangeklagten neben seiner Freundin und dem Opfer noch eine 21-jährige Inderin - eine Freundin der Italienerin - auf. Der Inder hatte sich demnach vor der Tat, nachdem in der Wohnung "gefeiert, getanzt und reichlich Alkohol konsumiert wurde", zu ihr gelegt, sich sexuell genähert und die junge Frau vergewaltigt. Die Inderin versuchte, sich "mit Kratzen, Stoßen und Schlagen dagegen zu wehren", hieß es.

Währenddessen sei im Nebenraum die Zweitangeklagte, die Freundin des Inders, aufgewacht und meinte, "im Halbschlaf Berührungen gespürt zu haben". Der 29-jährige Pakistani sei neben ihr gelegen. Daraufhin schilderte sie dies dem Erstangeklagten, der nach der Vergewaltigung in den Raum kam. Der Inder begann, den Pakistani mit einem Gürtel zu schlagen, wobei seine Freundin seine Aggressionen geschürt habe, indem sie immer wieder behauptete, dass der Pakistani sie geküsst und unsittlich berührt habe.

Geschehen wurde gefilmt

Der Inder habe seine Freundin angewiesen, das Geschehen zu filmen, während dieser das Opfer weiter mit Faust- und Gürtelschlägen verprügelte und ein Geständnis forderte. "Dann begann er, den Pakistani minutenlang mit dem Gürtel beinahe bis zur Bewusstlosigkeit zu würgen, und forderte die Zweitangeklagte auf, aus der Küche ein Messer zu holen", so die Staatsanwaltschaft. Die 21-Jährige habe das Messer geholt und gefilmt, wie der Inder dem Pakistani "mit dem Messer die rechte Hand abtrennte, schließlich dessen Kehle durchschnitt und noch auf dessen Hals einstach". Die beiden hätten schließlich die Leiche geschändet und auch das mit dem Handy aufgenommen.

Die 21-jährige Inderin, die sich bis dahin im angrenzenden Nebenraum aufhielt, verständigte ihren Freund aus Südtirol, der sich gerade in Dänemark aufhielt. Dieser rief die Polizei.

Weil die Freundin des Erstangeklagten ihn in seiner Wut anfeuerte, ihm die Tatwaffe brachte und die Tat filmte, sieht die Staatsanwaltschaft einen Beitrag zur Ermordung. Die psychiatrische Sachverständige Adelheid Kastner erstellte ein Gutachten, wonach die beiden Angeklagten "zum Tatzeitpunkt voll zurechnungsfähig" waren. Der Erstangeklagte sei aber aufgrund einer Persönlichkeitsstörung gefährlich, weshalb bei ihm zusätzlich zur Bestrafung die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragt wurde.

Die beiden Verdächtigen waren bisher in Untersuchungshaft. Die 21-jährige Italienerin wurde dagegen kurz nach der Tat wieder enthaftet, da die Staatsanwaltschaft nicht davon ausging, dass sie an der Tat beteiligt war. Das Opfer war indes den Behörden kein Unbekannter:Er hatte im Jahr 2014 unter anderem rund ein Dutzend tatsächliche und versuchte Übergriffe auf Frauen auf offener Straße in Innsbruck begangen. Aufgrund dessen fasste er eine fünfjährige Haftstrafe aus, wurde aber nach drei Jahren aus dem Gefängnis entlassen.r anderem rund ein Dutzend tatsächliche und versuchte Übergriffe auf Frauen auf offener Straße in Innsbruck begangen. Aufgrund dessen fasste er eine fünfjährige Haftstrafe aus, wurde aber nach drei Jahren aus dem Gefängnis entlassen.