Nach einer Aufsehen erregenden Bluttat im Bezirk Mistelbach - ein 55-Jähriger hatte am 13. Dezember 2018 im Kaminzimmer eines Anwesens seinen Bruder, seinen Vater und seine Stiefmutter erschossen - hat der Oberste Gerichtshof (OGH) den über den Schützen verhängten Schuldspruch bestätigt. Der Mann war im Juli vom Landesgericht Korneuburg wegen Dreifachmordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden.

Die dagegen eingebrachte Nichtigkeitsbeschwerde des Mannes wies der OGH in nichtöffentlicher Sitzung zurück, wie dem Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) zu entnehmen ist (Geschäftszahl 15 Os 121/19m). Die behaupteten Nichtigkeitsgründe lagen nach Ansicht des Höchstgerichts nicht vor. Der Rechtsvertreter des Mannes hatte dem Erstgericht vor allem eine irreführend unvollständige Rechtsbelehrung unterstellt. Ob es bei lebenslang bleibt, muss das Wiener Oberlandesgericht (OLG) entscheiden.

Meinungsverschiedenheiten als Auslöser

Der Bluttat waren innerfamiliäre Meinungsverschiedenheiten über einen nicht genehmigten Einbau eines Speiselifts vorangegangen. Der 92-Jährige Vater soll herumgebrüllt und den 55-Jährigen mit Vorwürfen bedacht haben. Als sein Bruder Partei für den Vater ergriff, begab sich der 55-Jährige ins Erdgeschoß. Mit einer geladenen Schrotflinte kehrte er ins Kaminzimmer zurück, wo er zunächst auf den Bruder, anschließend auf seinen Vater und die 87-jährige Stiefmutter feuerte. Die Opfer starben an Ort und Stelle.

Nach den Schüssen verließ der Täter das Gebäude und wartete im Hof des Anwesens das Eintreffen der Polizei ab. Er ließ sich widerstandslos festnehmen. Vor Gericht verantwortete sich der Schütze mit Totschlag. Die gesetzten Handlungen wären auf ihn "hereingebrochen wie ein Unglück. Ich konnte es nicht verhindern", gab er zu Protokoll.