Die Sozialausgaben in Österreich beliefen sich laut Statistik Austriaim Jahr 2018 auf 112 Mrd. Euro. Die Sozialquote - der Anteil der Sozialausgaben am Bruttoinlandsprodukt - lag bei 29,1 Prozent. Da die Wirtschaftsleistung im Vergleich zum Vorjahr stärker gestiegen war (+4,2 Prozent) als die Sozialausgaben (+3,1 Prozent), ging die Sozialquote nach dem bisherigen Höchststand 2015/2016 (jeweils 29,9 Prozent) weiter zurück.

109 Mrd. Euro der Sozialausgaben entfielen im Jahr 2018 auf Sozialleistungen. Die restlichen 3 Mrd. Euro der Sozialausgaben waren Verwaltungskosten und sonstige Ausgaben (z. B. Zinsen). 44 Prozent der Sozialleistungen wurden für die Alterssicherung beansprucht, wozu die Leistungen für Personen über dem Pensionsalter zählen (normale Alterspensionen, Betriebspensionen, Pflegeleistungen etc.; ausgenommen Hinterbliebenenpensionen und Gesundheitsleistungen). Für den Bereich Krankheit bzw. Gesundheitsversorgung aller Altersgruppen wurden 26 Prozent der Sozialleistungsausgaben verwendet. Deutlich geringere Anteile entfielen auf die anderen Lebenslagen, in denen Sozialleistungen in Anspruch genommen werden: 9 Prozent auf Familien/Kinder, jeweils 6 Prozent auf Invalidität/Gebrechen, Hinterbliebene und Arbeitslosigkeit, 2 Prozent auf Wohnen und Bekämpfung sozialer Ausgrenzung.

Zwei Drittel (74 Mrd. Euro) der Sozialausgaben waren Geldleistungen, die vor allem als Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenleistungen, aber auch als Familien- und Arbeitslosentransfers erfolgen. Einen überwiegenden Anteil an Sachleistungen (insgesamt 32 Prozent oder 35 Mrd. Euro) gab es hingegen in den Bereichen Krankheit/Gesundheitsversorgung (ambulante und stationäre Leistungen) und Wohnen/soziale Ausgrenzung (Wohnunterstützung, stationäre und mobile soziale Dienste).

Die Prüfung der Einkommens- und/oder Vermögensverhältnisse auf Bedürftigkeit spielt insgesamt eine geringe Rolle im Sozialsystem, sie war lediglich bei 9 Prozent der Ausgaben (10 Mrd. Euro) Voraussetzung für den Leistungsanspruch. Dies betrifft vor allem die Ausgleichszulage bei den Pensionen, die Notstandshilfe in der Arbeitslosenversicherung und die Leistungen der Sozialhilfe/Mindestsicherung.

Sozialversicherung

Mehr als die Hälfte (55 Prozent) der Sozialausgaben entfiel 2018 auf den Bereich der Sozialversicherung (Pensions-, Unfall- und Krankenversicherung, Krankenfürsorgeanstalten, Arbeitslosenversicherung). Bund (21 Prozent; Beamtenpensionen, Familienbeihilfen, Kinderabsetzbeträge etc.) sowie Länder und Gemeinden (19 Prozent; Krankenanstalten, Sozialhilfe/Mindestsicherung, Kinderbetreuung etc.) hatten zusammen einen Ausgabenanteil von 40 Prozent. Der Rest (5 Prozent) waren Sozialleistungen von Unternehmen (betriebliche Pensionsvorsorge, Arbeitgeberlohnfortzahlung bei Krankheit). Während die Anteile von Sozialversicherung und Unternehmen über die Jahrzehnte relativ konstant blieben, gab es bei den Gebietskörperschaften eine Verschiebung vom Bund (1990: 25 Prozent) zu den Ländern und Gemeinden (1990: 14 Prozent).

Die Finanzierung der Sozialausgaben erfolgt im Wesentlichen aus drei Quellen: 2018 lagen die Arbeitgeber-Sozialbeiträge (inkl. Staat als Arbeitgeber) mit einem Anteil von 36 Prozent (40 Mrd. Euro) leicht über den Steuermitteln von Bund, Ländern und Gemeinden (35 Prozent). Die Sozialbeiträge der geschützten Personen (Arbeitnehmer, Selbstständige, Pensionisten) trugen etwas mehr als ein Viertel (27 Prozent) zur Finanzierung bei. Während der Arbeitgeber-Anteil im Zeitverlauf abgenommen hat (1990: 39 Prozent), ist jener der geschützten Personen gestiegen (1990: 25 Prozent). Relativ unverändert blieb der Staatsanteil.

Innerhalb der EU zählt Österreich zu den Mitgliedstaaten mit den höchsten Sozialausgaben. Im Jahr 2017, dem aktuellsten verfügbaren Jahr für den internationalen Vergleich, lagen die Sozialquoten der EU 28-Staaten zwischen 14,4 (Rumänien) und 34,1 Prozent (Frankreich). Österreich befand sich mit seinen 29,4 Prozent an fünfter Stelle.