Ein 27-Jähriger ist gestern, Dienstag, am Landesgericht Salzburg wegen Drogenhandels zu einer unbedingten Haftstrafe von zwei Jahren nicht rechtskräftig verurteilt worden. Der Salzburger soll genau an jenem Tag, an dem der wegen Suchtgifthandels verurteilte Mann in den elektronischen Hausarrest entlassen wurde, Drogen bestellt und diese dann mit der Kryptowährung Bitcoin bezahlt haben.

Die Verurteilung des Schöffensenates erfolgte in den Hauptfakten im Sinne der Anklage. Der 27-Jährige hatte sich bei dem Prozess großteils nicht geständig gezeigt. Das Gericht widerrief zudem eine noch offene, bedingte Haftstrafe von zehn Monaten aus einer früheren, einschlägigen Verurteilung. Diese zehn Monate wurden nun auch unbedingt ausgesprochen.

In mindestens sieben Angriffen soll der im Pongau wohnende Beschuldigte fünf Gramm Heroin, 100 Gramm Speed, 36 Gramm Crystal Meth und eine unbestimmte Menge an Kokain und der Partydroge MDMA von 3. Juli bis 2. November 2018 aus den Niederlanden und Kanada bestellt haben, um diese dann in Österreich an Abnehmer zu verkaufen. Schuldig bekannte sich der Salzburger zum Vorwurf, er habe im August 2017 rund 500 Gramm Speed und 20 Gramm Crystal Meth zur Weitergabe erworben.

Der Angeklagte war im Mai 2018 wegen Drogenhandels zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren am Landesgericht Salzburg verurteilt worden. Bereits am 3. Juli erhielt er eine elektronische Fußfessel und durfte das Gefängnis verlassen. Die Pakete mit den bestellten Drogen hätte auch ein drogenabhängiger Angehöriger des Beschuldigten aus dem unverschlossenen Postkasten an der Wohnadresse des Salzburgers abholen können, während sich der Beschuldigte an seinem Arbeitsplatz aufgehalten habe, hatte Verteidiger Kurt Jelinek erklärt.

Der Angehörige habe derzeit keine Wohnadresse und sei auf der Flucht.