Im Prozess nach einer Messerstecherei in der Linzer Altstadt, in dem sich ein 22-Jähriger wegen Mordversuchs an vier Nachtschwärmern und drei weitere Männer wegen Körperverletzung bzw. Raufhandels verantworten müssen, ist am Montag Abend ein Urteil gefallen. Die Geschworenen mussten entscheiden, ob der Hauptangeklagte jemanden töten wollte, eine Körperverletzung begangen hat oder in Notwehr gehandelt hat. Sie entschieden: kein Mordversuch!

Dass die Taten - wie angeklagt - Mordversuche gewesen seien, verneinten die Geschworenen mehrheitlich, ebenso sahen sie keine Notwehr. Drei weitere Männer wurden wegen Raufhandels bzw. teilweise auch wegen Körperverletzung schuldig gesprochen. Zwei fassten jeweils zur Hälfte bedingte Geldstrafen in der Höhe von 1.440 bzw. 720 Euro aus, einer bekam unter Bedachtnahme auf eine frühere Verurteilung keine zusätzliche Strafe mehr.

Beim Hauptangeklagten wurden mildernd sein teilweises Geständnis und, dass beim Versuch geblieben ist, gewertet. Erschwerend waren die Vorstrafen, dass mehrere Verbrechen bzw. Vergehen zusammenkamen, eine Waffe und außerordentliches Maß an Gewalt im Spiel war

Laut Staatsanwaltschaft haben die Angeklagten an einer Geburtstagsfeier in der Altstadt teilgenommen. In den frühen Morgenstunden des 23. Dezember 2018 soll es im Freien zu einer Auseinandersetzung zwischen einem Gast und einer Gruppe anderer Nachtschwärmer gekommen sein, bei der der Party-Besucher verletzt wurde. Daraufhin sollen die Angeklagten die Angreifer gesucht und auf sie losgegangen sein - der Erstangeklagte sogar mit einem Messer.

Zugestochen

Dem 22-jährigen Österreicher wird vorgeworfen, vier Menschen mit dem Messer in den Brust- bzw. Bauchbereich gestochen zu haben. Bei drei Opfern waren die Verletzungen potenziell lebensgefährlich. Der Mann selbst will das Messer überhaupt nur mitgehabt haben, weil seine Schwester einige Wochen zuvor zusammengeschlagen worden sei. Er bekannte sich in zwei der vier Fälle und lediglich wegen Körperverletzung schuldig, wobei sein Anwalt auch prüfen möchte, ob vielleicht Notwehrüberschreitung oder ein entschuldbarer Notstand vorgelegen sein könnte. Zeugen, die zu dem offenbar unübersichtlichen Geschehen in der Tatnacht aussagten, brachten nicht wirklich Licht in das Dunkel der Geschehnisse.

Die Geschworenen mussten eine lange Reihe von Fragen beantworten. Im Wesentlichen ging es darum, ob der Hauptangeklagte versucht hat, jemanden zu töten, oder ob rechtlich eine Form von Körperverletzung oder das Vergehen des Raufhandels vorlag. Zudem hatten sie zu urteilen, ob der Angeklagte vielleicht in Notwehr gehandelt, eine Notwehrüberschreitung begangen hat oder irrtümlich eine Notwehrsituation angenommen hat.

Im Ausgeh-Viertel in der Altstadt war es in den vergangenen Monaten zu vorgerückter Stunde vor Lokalen immer wieder zu Zwischenfällen mit Messern gekommen. Das Areal wurde daher mit 1. November zur zweiten Waffenverbotszone erklärt. In der Altstadt ist damit - wie bereits seit längerem auf dem als Kriminalitäts-Hotspot bekannten Hinsenkampplatz - das Mitführen von Schuss-, Hieb- sowie Stichwaffen untersagt.