Eine 53-jährige Pinzgauerin soll als gerichtliche Erwachsenenvertreterin ihren schizophrenen Onkel bei der Verpflegung und psychosozialen Versorgung derart vernachlässigt haben, dass der Mann abmagert ist und an Muskelschwund litt. Die Frau wurde am Donnerstag von einem Schöffensenat am Landesgericht Salzburg zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung rechtskräftig verurteilt.

Der Onkel, ein starker Raucher, starb 2018 an Lungenentzündung. Die Staatsanwaltschaft hatte der Marktfahrerin das Delikt "Quälen oder Vernachlässigen unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen" mit Todesfolge vorgeworfen. Doch "laut Sachverständigengutachten ist kein ursächlicher Zusammenhang zwischen einer Vernachlässigung und der Todesfolge nachweisbar", erklärte Gerichtssprecher Peter Egger auf APA-Anfrage, warum die Frau nach dem Grundtatbestand des Paragrafen 92 StGB verurteilt worden war.

Schuld eingestanden

Zunächst hatte die Angeklagte den Vorwurf des Vernachlässigens bestritten und betont, sie sei mit der Betreuung ihres Onkels überfordert gewesen. Im Laufe des Prozesses gestand sei eine Schuld ein. Staatsanwalt Christoph Rother warf ihr vor, als Sachwalterin ihre Verpflichtung zur Fürsorge gröblich vernachlässigt zu haben. Sie habe ihrem Onkel, der in einer Wohnung in der Stadt Salzburg lebte, zu wenig zu essen und zu trinken gegeben und auch nicht für die entsprechende psychiatrische Behandlung gesorgt. "Der Mann hat dringend Hilfe benötigt, diese aber nicht erhalten", sagte Rother.

Die Anklage basierte auf einem gerichtsmedizinischem Gutachten. Demnach sei der Mann körperlich verfallen, er habe an Gewicht verloren und es sei ein Muskelschwund eingetreten. Die Mangelernährung habe eine Lungenentzündung begünstigt, an der er letztendlich gestorben sei. Die Beschuldigte habe den Behörden kurze Berichte übermittelt, in denen sie angeführt habe, es sei alles in Ordnung. "Nachbarn haben aber den körperlichen Verfall beobachtet", gab der Staatsanwalt zu bedenken.

Kompromittierende Fotos

Die Vorsitzende des Schöffensenates, Richterin Ilona Schalwich-Mozes, konfrontierte die Angeklagte mit kompromittierenden Fotos aus der Wohnung des im Herbst 2018 verstorbenen Onkels. Zu sehen seien Maden in Lebensmittelresten, Erbrochenes in einer Abwasch, verschmutzte Windeln, Kakerlaken im Stiegenaufgang und eine defekte Fensterscheibe. "Ist Ihnen das alles entgangen?" fragte die Richterin. "Ich habe es nicht mehr in den Griff gekriegt", antwortete die Pinzgauerin.

"Mein Onkel hat sich geweigert, zu einem Arzt zu gehen", rechtfertigte sich die Angeklagte. Als er im Jahr 2016 Rumänen in seine Wohnung gelassen habe, "kam die Katastrophe". Die Wohnung sei verdreckt gewesen, die Kleidung, die sie ihrem Onkel gekauft habe, hätten die Rumänen weggenommen. "Ich war in der Situation überfordert. Ich habe mir von rechtlicher Seite Hilfe erwartet, es hat mir aber kein Mensch geholfen." Die Fertignahrung, die sie dem Pensionisten gebracht habe, habe er sich selbst gekocht.

Teils verwickelte sich die Beschuldigte in Widersprüche. Einmal erklärte sie, sie sei alle fünf Tage in die Wohnung des finanziell gut situierten Onkels gekommen, dann revidierte sie ihre Angaben und meinte, "zwei bis drei Mal in der Woche". Zeugenangaben zufolge habe sie sich aber nur zweimal im Monat bei ihrem Onkel blicken lassen, merkte die Richterin an und hakte nach: Warum habe sie aufgrund ihrer Überforderung nicht die Reißleine gezogen und ihre Abberufung als Sachwalterin beantragt? "Ich habe es ihm zuliebe getan und mein Bestes versucht", beteuerte die 53-Jährige. Sie habe auch bei zwei Pflegeheimen nachgefragt, dort sei für den Onkel aber kein Platz frei gewesen.