Nach einer Messerattacke auf zwei Schülervor einer Berufsschule in Absam (Bezirk Innsbruck-Land) im September vergangenen Jahres hat das Oberlandesgericht Innsbruck die erstinstanzlich ergangene Haftstrafe gegen den 20-jährigen Beschuldigten über zehn Jahre am Mittwoch um ein Jahr verringert. Der 20-Jährige hatte gegen das Urteil des Landesgerichts Berufung eingelegt.

Er war Ende April wegen versuchten Mordes und schwerer Körperverletzung verurteilt worden. "Das Strafausmaß war korrekturbedürftig", erklärte der Richter in seiner Urteilsbegründung. "Als mildernd war bei der Korrektur des Ausmaßes die verminderte Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten und das Teilgeständnis", führte der Vorsitzende weiter aus. Eine maßvolle Herabsetzung der Haftdauer auf neun Jahre sei somit angemessen. Dass die Milderungsgründe beim damals zweitägigen Prozess an sich zwar berücksichtigt worden waren, räumte der Verteidiger des Angeklagten ein. "Er ist schließlich unbescholten und unter 21", hob dieser bei OLG-Verhandlung hervor. "Dem jungen Mann mit einer bestehenden Zukunftsperspektive konnte bis dahin nicht einmal ein Verwaltungsdelikt angelastet werden", fügte er hinzu.

Persönlichkeitsstörung

Zu wenig Rechnung getragen wurde aber laut dem Verteidiger die Tatsache, dass sein Mandant, wie ihm auch damals bereits psychologisch attestiert wurde, an einer Persönlichkeitsstörung leide. "Dadurch war er bei dem Delikt auch nur eingeschränkt zurechnungsfähig', so der Verteidiger. Auch das Geständnis des 20-Jährigen und die erfolgte zivilrechtliche Einigung mit den Tatbetroffenen wollte er als Milderungsgründe für eine mögliche Strafminderung stärker berücksichtigt wissen. Er erbat diesbezüglich ein "mildes Urteil" und eine Berichtigung der Strafdauer.

Keinen Grund für ein solches und für eine Reduktion der Haftdauer sah indes die Staatsanwältin. "Alles wurde bereits beim Verfahren richtig gewichtet", meinte diese. Die Strafe sei "Schuld und Tat absolut angemessen", fügte sie hinzu. Als "meinen größten Fehler" bezeichnete der Angeklagte im Anschluss an die Ausführungen der Staatsanwältin schließlich seine Tat. "Ich werde es nie wieder machen", betonte er. "Die Opfer haben nicht verdient, was ich getan habe", sagte er.

Der 20-jährige Angeklagte hatte einem Mitschüler mit dem Messer in den Hals und dann einem einschreitenden Schüler ins Gesicht und in die Brust gestochen. Beim ersten Opfer entschieden die Geschworenen im April diesen Jahres, dass der Angeklagte des versuchten Mordes schuldig sei. Beim zweiten Opfer urteilten die Laienrichter auf schwere Körperverletzung. Die Psychiaterin Adelheid Kastner hatte dem damals 19-jährigen eine "narzisstische Persönlichkeitsstörung" attestiert, kam aber zum Schluss, dass er zum Tatzeitpunkt dennoch zurechnungsfähig war.