Mit sechs zu zwei Stimmen hat ein Schwursenat (Vorsitz Xenia Krapfenbauer) am Korneuburger Landesgericht eine 44-jährige Angeklagte am Dienstag des Mordes und des Raubes schuldig gesprochen und sie zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Frau soll eine 64-jährige Pensionistin am 22. Jänner in Ebergassing (Bezirk Bruck an der Leitha) getötet und einen Tresor mit 11.000 Euro an sich gebracht haben.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Verteidiger Wolfgang Blaschitz meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Krapfenbauer führte in der Urteilsbegründung als erschwerend die massive einschlägige Vorstrafe der Angeklagten, das Zusammentreffen zweier Verbrechen, die Tatbegehung während der Probezeit nach einer bedingten Haftentlassung und die besondere Brutalität der Begehung. Die 64-Jährige war mit einem Zimmermannshammer mit mindestens 20 Hieben erschlagen worden. Milderungsgründe fand der Senat hingegen nicht

"Ein gewisser Overkill"

Zuvor wurde der Prozzess mit der Expertise des Gerichtsmediziners Wolfgang Denk gegen die 44-Jährige, die im Jänner in Ebergassing (Bezirk Bruck a.d. Leitha) eine Pensionistin erschlagen und einen Tresor mit 11.000 Euro geraubt haben soll, fortgesetzt. Denk schilderte, dass die 64-Jährige mindestens 20 Schläge mit einem Hammer auf den Kopf bekam: "Das war sicher ein gewisser Overkill."

Die 64-Jährige war am 22. Jänner erschlagen, aber erst drei Tage später entdeckt worden. Bei der Angeklagten handelt es sich um eine Bekannte des Opfers, sie war rund zwei Wochen nach der Tat festgenommen worden. Die Staatsanwaltschaft geht von einem Raubmotiv aus. Die dreifache Mutter litt unter akuten Geldproblemen, umgekehrt soll das Opfer immer wieder herumerzählt haben, dass es größere Beträge zuhause hatte.

"20 Schläge sind wohl die Untergrenze"

"Das Opfer ist an den Folgen eines Schädel-Hirn-Traumas gestorben", stellte Denk am dritten Tag des Schwurverfahrens (Vorsitz Xenia Krapfenbauer) fest. Es habe mindestens 20 "sehr wuchtige" Schläge gegen den Schädel gegeben. Es würden ein Zimmermannshammer, und zwar dessen Klauenseite, durchaus infrage kommen. Zuvor wurde die Frau durch einen Stoß oder Schlag gegen die Brust zu Boden gebracht. "20 Schläge sind wohl die Untergrenze", sagte Denk auf Nachfrage.

Der Gerichtsmediziner schloss aus, dass Blut nicht auf die Tatwaffe gekommen sei. Ebenso wären zumindest einzelne Blutspritzer auf der Tatwaffe nachzuweisen gewesen.

Wie kam DNA auf Bademantel?

Die 44-jährige Angeklagte blieb bei ihrer Verantwortung. "Ich werde nicht etwas zugeben, Frau Richter, was ich nicht getan habe", sagte die Beschuldigte auf Nachfrage von Krapfenbauer. Sie könne sich nicht erklären, wie ihre DNA auf den Bademantel des Opfers gekommen sei. Den violetten kurzen Mantel trug die 64-Jährige bei ihrer Tötung.

In ihren Schlussplädoyers legten Staatsanwalt Peter Zimmermann und Verteidiger Wolfgang Blaschitz noch einmal ausführlich dar, was ihrer Meinung nach für bzw. gegen die Schuld der 44-Jährigen in dem Mordprozess spricht. "Nach Ende der Ermittlungen und Abwägung aller Fakten bin ich überzeugt: Ja, wir haben die Richtige", sagte der Vertreter der Anklagebehörde. Die DNA-Spuren am Handrücken des Opfers und auf der rechten Vorderseite seines Bademantels würden die Beschuldigte schwer belasten. Die Angeklagte habe kein Alibi für den Nachmittag des 22. Jänner 2019 - den Tatzeitraum. Sprachnachrichten, die der Lebensgefährte der 44-Jährigen zuvor vorgezeigt hatte, würden nicht stimmen.

Zimmermann wies auf massive Geldprobleme der Frau hin und führte auch ins Treffen, dass die Angeklagte vor zehn Jahren einmal im Zusammenhang mit Raub und Körperverletzung vor Gericht gestanden war. Und sie sei wenig glaubwürdig.

Blaschitz dagegen verwies auf den Zweifelsgrundsatz in der Strafprozessordnung und richtete sich direkt an die Geschworenen: "Sie dürfen nur dann, wenn sich kein vernünftiger Zweifel ergibt, eine Entscheidung gegen die Angeklagte treffen." Der Staatsanwalt habe in Wirklichkeit "keine Erklärung und keine tatsächlich nachvollziehbare" Beschreibung der Tathandlung geben können. "Keine Hard Facts! Dass sie in der Wohnung war, ist eine Tatsache." Es habe ein Bussi auf die Wangen gegeben, sie hätten getratscht, eine geraucht, "und dann ist sie gegangen".

Das Einzige, worüber zu reden sei, sei die DNA auf dem Bademantel. Die Gutachterin habe in der Vorwoche gesagt, dass es unwahrscheinlich sei, dass es Sekundärübertragungen gegeben habe. "Aber in dubio pro reo: Es ist nicht ausgeschlossen." Es gebe auch kein Indiz dafür, dass die Angeklagte in der Nähe des Safes war. Von der Tatwaffe und der Beute gibt es bis heute keine Spur.

"Ich bin mir sicher, dass sie in ihrer Beurteilung zu dem Ergebnis kommen werden, dass meine Mandantin nicht schuldig ist, weil es keinen Beweis dafür gibt, dass sie das Opfer getötet hat und auch keinen Beweis dafür, dass sie den Safe aus der Wohnung mitgenommen hat", schloss Blaschitz. Die Beschuldigte: "Ich bitte Sie nur, dass Sie mich nicht für etwas verurteilen, das ich nicht begangen habe."