Der Prozess um die brutalen Attacken mit einer Eisenstange bzw. einem Maurerhammer auf zwei Wienerinnen im Dezember 2018 ist am Dienstag mit einem Schuldspruch wegen zweifachen Mordversuchs und schweren Diebstahls zu Ende gegangen. Der 42-Jährige erhielt 20 Jahre Haft und wurde zudem in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Der Mann hat aus sexueller Unzufriedenheit ab Anfang Dezember bei U-Bahn-Stationen Frauen im Alter von 25 bis 40 Jahren abgepasst und ist ihnen nachgefahren. Er wollte sie ansprechen und fragen, ob sie mit ihm Sex haben wollen. Weil er sich aber stundenlang nicht traute, wurde er laut Staatsanwaltschaft immer frustrierter und attackierte schließlich am 30. und 31. Dezember zwei Wienerinnen.

Opfer bleibt schwer entstellt

"Das ist an Brutalität kaum zu übertreffen", sagte die Staatsanwältin in ihrem Eröffnungsplädoyer und präsentierte zwei A3-große Lichtbilder von einem Opfer. Das Gesicht der Frau war nach der Attacke auch ansatzweise nicht mehr zu erkennen. Die Taten "machen fassungslos". Auf die Frage nach dem Warum, meinte die Anklägerin: "Die Frauen waren schlicht zur falschen Zeit am falschen Ort." Opfer und der Täter hätten sich nicht gekannt, die Frauen "hatten keine Chance".

Zu den Vorwürfen bekannte sich der vierfache Familienvater vor dem Schwurgericht (Vorsitz: Ulrich Nachtlberger) von Anfang an vollinhaltlich schuldig. "Ich wollte nie jemanden verletzten, es ist einfach passiert. Ich hab' vier Kinder und eine liebevolle Frau", beteuerte der 42-Jährige vor Gericht. "Aber dann zerstören sie zwei Menschenleben", meinte der Richter. "Das wollte ich eigentlich nie machen", erwiderte der 42-Jährige. Der Angeklagte sei zuvor nie als gewalttätig in Erscheinung getreten, sagte seine Verteidigerin Astrid Wagner. "Umso überraschender und entsetzlicher ist das, was hier geschehen ist."

Am 30. Dezember postierte sich der 42-Jährige nach Mitternacht mit seinem Fahrrad in der Nähe der U-Bahn-Station Margaretengürtel, um Frauen abzupassen, die alleine unterwegs waren. Mehrmals fuhr er Frauen nach, war aber dann doch zu feig, um sie anzusprechen. Nach fünf Stunden war er derart frustriert, dass er mit einer 1,58 Kilogramm schweren Eisenstange, die er bei einer Baustelle gefunden hatte, einer 25-Jährigen folgte, die nach 5.00 Uhr von einem Lokalbesuch nach Hause unterwegs war.

Drei Wochen im künstlichen Tiefschlaf

Die Frau bemerkte nicht, dass sie verfolgt wurde. Kurz vor ihrer Wohnung in der Margaretenstraße drosch ihr der Täter die Stange mit voller Wucht von hinten auf den Kopf. Die 25-Jährige stürzte zu Boden und kam in Rückenlage zu liegen. Als sie sich aufzurichten versuchte, schlug ihr der Mann laut Anklage die Waffe noch zwei bis drei Mal ins Gesicht. Sie verlor das Bewusstsein.

Dann nahm ihr der Täter ihre Brieftasche aus der Jackentasche, fuhr mit dem Rad zu einer nahen Postfiliale und versuchte Geld zu beheben. Als das nicht gelang, kehrte er an den Tatort zurück, um sich am wehrlosen Opfer zu vergehen. Als er jedoch sah, wie die Frau zugerichtet worden war, ließ er von seinem Vorhaben ab und wählte den Notruf, wobei er behauptete, er habe die Verletzte zufällig am Gehsteig gefunden.

Die 25-Jährige verbrachte in einem Spital mehr als drei Wochen im künstlichen Tiefschlaf, ehe ihr Überleben gesichert war. Ihre Schädel- und Kopfverletzungen waren laut einer gerichtsmedizinischen Expertise "unmittelbar lebensbedrohend". Wäre nicht rasche ärztliche Hilfe erfolgt, wäre die 25-Jährige nach Dafürhalten des Gerichtsmediziners Christian Reiter gestorben.

"Deppert angeschaut"

Ihr Gesicht ist aufgrund der Schwere der Verletzungen seitdem entstellt. "Das ist nicht mehr die Person, die sie mal war", sagte Reiter. Allein im Gesicht mussten 24 Metallplatten eingesetzt werden. Dennoch zeigte sie am Dienstag vor Gericht Lebenswillen und sagte aus: "Ich möchte wieder im Leben stehen", sagte sie selbstbewusst.

Der zweite inkriminierte Überfall ereignete sich am 31. Dezember im Resselpark. Die Betroffene - eine damals 36 Jahre alte Frau - habe ihn "deppert angeschaut". Das habe ihn geärgert, daher habe er beschlossen, "dass ich ihr eine drüber klopfe mit dem Hammer". Weshalb er einen 800 Gramm schweren Maurerhammer eingesteckt hatte, konnte er nicht sagen.

Die 36-Jährige erlitt einen Eindrückungsbruch des Schädels verbunden mit einem Bruchspalt absteigend in die Schädelbasis und Hirnblutungen. Dennoch gelang ihr die Flucht, wobei sie jedoch mehrfach stürzte, was der 42-Jährige eigenen Angaben zufolge mit Genuss beobachtete. "Es hat mir getaugt, dass die Frau ein paar Mal auf die Fresse gefallen ist. Das habe ich lustig gefunden. Sonst habe ich keine Gefühle dabei empfunden", gab er dazu an.

"Zurechnungsfähig, aber hochgefährlich"

Die Frau hatte zwar körperlich weniger schlimme Verletzungen erlitten, dafür ist sie aber psychisch stark beeinträchtigt und war nicht in der Lage vor Gericht auszusagen. Ihr wurden 30.910 Euro Schmerzengeld zugesprochen, die 25-Jährige 46.855,93 Euro. Ihrer Mutter - der Beschuldigte kontaktierte sie nämlich kurz vor seiner Festnahme und erkundigte sich über den Gesundheitszustand der 25-Jährigen - wurden 1.000 Euro Schockschaden zugesprochen.

Für den beigezogenen Gerichtspsychiater Peter Hofmann stand fest, dass der Angeklagte im Tatzeitpunkt zwar zurechnungsfähig war, aber hochgefährlich ist. Ausschlaggebend dafür ist dem psychiatrischen Gutachten zufolge eine Persönlichkeitsstörung, die auf hirnorganische Defekte aufgrund erlittener Hirnhautentzündungen zurückzuführen ist. Da auszugehen ist, dass der Mann unter dem Einfluss der Krankheit mit großer Wahrscheinlichkeit erneut Straftaten mit schweren Folgen begehen wird und die Gefährlichkeitsprognose dermaßen ungünstig wurde er zusätzlich zur Haftstrafe in eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nach Paragraf 21 Absatz 2 eingewiesen.