Am Freitag hat am Landesgericht Linz der Mordprozess gegen einen inzwischen 17-jährigen Afghanen begonnen, der vor einem Jahr auf einem Spielplatz in Linz einen Landsmann erstochen haben soll. Für den Staatsanwalt steht die Tötungsabsicht zum Tatzeitpunkt eindeutig fest, der Verteidiger plädiert auf Notwehr. Der Angeklagte wollte den Angreifer demnach "nur unschädlich" machen.

Am frühen Abend des 24. September war ein Linzer Spielplatz Schauplatz der Bluttat geworden. Der damals 16-jährige Angeklagte und das 19-jährige Opfer dürften in Streit geraten sein. Jedenfalls zog der Jüngere ein Keramikmesser und stach mit voller Wucht in den Brustkorb des Älteren. Dabei traf er die Hauptschlagader, die Klinge brach ab und blieb im Oberkörper stecken. Danach soll der Angeklagte noch auf den zu Boden gegangenen Kontrahenten eingetreten haben. Der Mann verblutete.

"Stichbereit"

Für den Staatsanwalt ließen die Umstände der Tat nur den Schluss zu, dass der Angeklagte töten wollte. So sei er bereits "mit dem Messer stichbereit im Ärmel" zu dem Spielplatz gegangen und habe dann mit "voller Brutalität" gezielt einmal zugestochen. "Das kann nur Vorsatz gewesen sein", meinte er. Dass er aus Angst vor dem Landsmann die Waffe mitgenommen habe, wollte er nicht glauben.

Ganz anders sah dies der Verteidiger. "Brutalst und hinterhältig" sei sein Mandant bereits am Vormittag des 24. Septembers von dem späteren Opfer angegriffen worden. Wegen Drogen gab es offenbar Streitigkeiten. Jedenfalls habe der 19-Jährige dem Jugendlichen "eine Eisenkette um den Kopf geschnalzt". Er musste zur Versorgung ins Spital, danach sei er nach Hause gegangen. Laut Staatsanwalt habe der Angeklagte zu Protokoll gegeben, eine Stiege hinabgestürzt zu sein, wobei er sich eine Rissquetschwunde zugezogen habe.

Unter Drogen

Einige Stunden nach der Entlassung aus der Ambulanz wollte er dann an die frische Luft, führte der Verteidiger weiter aus. Nur zur eigenen Sicherheit "nimmt der friedfertige, gläubige Muslime ein Keramikmesser aus der Küchenlade und geht los", so der Anwalt. Tatsächlich habe er auch seinen Kontrahenten getroffen. Der unter Drogen stehende Mann sei auf den 16-Jährigen losgegangen, worauf dieser in Panik zugestochen habe. Das gab sein Mandant dann auch alles vor Gericht zu, ein Mörder sei er aber nicht. "Ich wollte nicht töten", er habe in Notwehr gehandelt.

Fragen konnte das Geschworenengericht nicht stellen, denn der Beschuldigte machte von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Schon im Voraus hatte der Anwalt immer wieder die Einfältigkeit des Angeklagten betont, der weder schreiben oder lesen noch rechnen könne. Daher hätten auch im Zuge der Ermittlungen seine Angaben zu der Bluttat leicht variiert.

Somit war der erste von drei Verhandlungstagen vorzeitig beendet. Der Angeklagte kam wieder in U-Haft. Am 26. November wird die Hauptverhandlung fortgesetzt. Dem Jugendlichen drohen bei einer Verurteilung bis zu 15 Jahre Haft.