Der frühere Ausbildungsleiter für das Projekt berittene Polizei ist am Donnerstag am Bezirksgericht Wiener Neustadt wegen fahrlässiger Körperverletzung nicht rechtskräftig zu rund 720 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Eine Polizeischülerin war vom Pferd gefallen und hatte sich das Schlüsselbein gebrochen. Der Angeklagte hätte vor Löchern im Boden warnen müssen, berichtete der "Kurier" online.

Die Reiterin war bei einem Fototermin am 19. Juli 2018 mit dem Pferd auf der Reitwiese in der Theresianischen Militärakademie in Wiener Neustadt getrabt, als das Tier in ein Loch trat und bis zur Schulter darin versank. Bei dem Sturz brach sich die 29-Jährige das linke Schlüsselbein, das Pferd blieb unverletzt. Laut Strafantrag hätte der Angeklagte wissen müssen, dass sich auf der Pferdesportanlage in der Militärakademie 17 Löcher befanden, und die Frau warnen müssen.

Löcher für Fahnenmasten

Am Rand der Wiese waren Löcher für Fahnenmasten. Der Angeklagte hatte der Tageszeitung zufolge den beiden Stallburschen im Herbst 2017 selbst den Auftrag gegeben, die Masten für einen Neuanstrich abzumontieren, geschlossen wurden die im Durchschnitt neun Zentimeter großen Löcher allerdings nicht. Deckel dafür habe es keine gegeben, sagten die beiden Arbeiter im Zeugenstand aus. Das sei auch nicht notwendig gewesen, so der Angeklagte. Die Löcher seien zu klein gewesen, dass ein Pferd hineintappen hätte können. Allerdings fehlte bei einem Loch der Betonring, wodurch das Erdreich sich aufgelockert und nachgegeben haben dürfte. "Man hat das nicht gesehen", sagte der Ausbildungsleiter laut "Kurier" und gab an, die Gefahr selbst nicht erkannt zu haben.

Auch wenn dem Oberstleutnant kein Vorsatz und keine grobe Fahrlässigkeit anzulasten sei, so hätte er zumindest vor der Gefahr warnen oder sie beseitigen müssen, sagte die Richterin dem Bericht zufolge. Beides habe er unterlassen. Der Angeklagte legte Berufung ein, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.