Familienministerin Ines Stilling setzt beim Thema Krisenpflegeeltern "auf einen raschen Dialog mit den Bundesländern, um einheitliche und treffsichere Landesleistungen österreichweit gewährleisten zu können und hat diesbezüglich Vertreter der Bundesländer zu einem Austausch eingeladen". Das teilte das Ressort auf APA-Anfrage bezüglich des am Mittwoch bekannt gewordenen OGH-Urteils mit.

Das Urteil des Obersten Gerichtshofes betrifft die Rechtslage vor dem 1.7.2018. "Sowohl nach der alten wie nach der aktuellen Rechtslage gibt es Konstellationen, nach denen Krisenpflegeeltern die Bundesleistung Kinderbetreuungsgeld nicht erhalten. Maßnahmen betreffend Krisenpflegewesen sind entsprechend der verfassungsrechtlichen Kompetenz auf Landesebene zu treffen", hieß es aus dem Ressort.

Unterschiedliche Regelungen

Hinsichtlich der unterschiedlichen landesgesetzlichen Regelungen, die je nach Bundesland unterschiedlich hohe Krisenpflegegelder vorsehen, sei eine Harmonisierung der österreichweiten Landesleistungen wünschenswert, damit Krisenpflege in jedem Bundesland gleich hoch anerkannt und abgegolten werden. "Krisenpflegeeltern leisten eine wichtige und wertvolle Arbeit. Deren Leistungen und Engagement müssen wir anerkennen und wertschätzen und eine bestmögliche Absicherung gewährleisten", so die Ministerin.

Eine Initiative im Parlament noch vor der Nationalratswahl zeichnet sich vorerst nicht ab. Zwar haben sich SPÖ, NEOS und JETZT für eine Reparatur des Gesetztes, mit der die kritisierte 91-Tage-Wartefrist für das Kinderbetreuungsgeld für Kriseneltern abgeschafft wird, ausgesprochen. Bei ÖVP und FPÖ, ohne die es derzeit keine Mehrheit gibt, ist dazu allerdings nichts geplant.