Eine 64-jährige ehemalige Angestellte ist am Freitag am Landesgericht Feldkirch wegen gewerbsmäßig schweren Betrugs und Untreue zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Die Angeklagte zeigte sich vor Gericht vollumfänglich geständig, bei ihrem Arbeitgeber über 22 Jahre hinweg insgesamt 2,93 Millionen Euro abgezweigt zu haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Vom Betrug betroffen ist die Gemeindeinformatik GmbH in Dornbirn, die 1980 als IT-Kooperation aller 96 Vorarlberger Kommunen gegründet wurde. Sie stellt den Gemeinden Leistungen und Produkte im IT-Bereich zur Verfügung. Die 64-Jährige arbeitete in der Buchhaltung und schaffte es von 1999 bis 2018, rund 700.000 Euro in bar vom Firmenkonto abzuheben sowie sich 2,2 Millionen Euro per Online-Banking auf das Konto zu überweisen. Aufgeflogen sind die Machenschaften der Frau erst durch einen Hinweis eines Bankinstituts an das Landeskriminalamt.

Vor Gericht bekannte die 64-Jährige, dass ihr ihr Verhalten unglaublich leidtue und sie sich für ihre Taten schäme. Sie rechtfertigte sich damit, dass sie einerseits ihre verschuldeten Eltern habe unterstützen wollen - dafür habe sie 1,4 der 2,9 Mio. Euro verwendet. Andererseits bezeichnete sich die Angeklagte als kaufsüchtig und berichtete von depressiven Phasen. Weil es keine entsprechende Kontrolle gegeben habe, habe sie der Verlockung auf Aussicht auf Geld nicht widerstehen können. Seitens der Gemeindeinformatik GmbH wurde allerdings stets betont, dass die 64-Jährige "mit hoher krimineller Energie ein trickreiches System einer Scheinbuchhaltung geschaffen" habe.

Der Schöffensenat verhängte schließlich eine sechsjährige Haftstrafe über die Frau, maximal möglich wären zehn Jahre Gefängnis gewesen. Zudem muss die Frau den angerichteten Schaden wieder gutmachen. Richterin Sonja Nachbaur sprach von einem generalpräventiven Urteil, das abschrecken solle. Als mildernde Umstände wurden das Geständnis der bisher unbescholtenen Frau sowie ihre verminderte Zurechnungsfähigkeit anerkannt. Erschwerend wirkten sich unter anderem die Schadenshöhe und der lange Tatzeitraum aus.

Sowohl Staatsanwalt Wilfried Siegele als auch Verteidiger Florin Reiterer waren mit dem Urteil nicht einverstanden, beide meldeten umgehend Strafberufung an, der Verteidiger zusätzlich Nichtigkeitsbeschwerde. Über die 64-Jährige wurde noch im Gerichtssaal Untersuchungshaft verhängt, und sie wurde in die Justizanstalt abgeführt. Richterin Nachbaur sah Fluchtgefahr gegeben - zum einen sei der 64-Jährigen anzumerken, dass sie nicht mit einer so hohen Strafe gerechnet habe, zum anderen sei auch nicht auszuschließen, dass sie noch über Geld verfüge, so die Begründung.