Bei einem Raftingunfall in den Salzachöfen beim Pass Lueg sind am Montag zwei Wassersportler ums Leben gekommen. Ein Zeuge, der ein gekentertes Boot und in der Salzach treibende Personen beobachtete, alarmierte die Einsatzkräfte. Die Verunglückten wurden in Golling (Bezirk Hallein) geborgen. Für den 23-jährigen Serben und einen noch nicht identifizierten Mann kam jede Hilfe zu spät.

Weil zunächst nicht klar war, ob sich noch weitere Personen in dem Schlauchboot befanden, suchten mehr als hundert Wasserretter, Feuerwehrleute und Bergeretter die Salzach und den Uferbereich flussabwärts bis Hallein nach möglichen Vermissten ab. Dabei wurden auch sechs Boote eingesetzt. Gegen 14.30 Uhr wurde die große Suchaktion beendet. Man könne davon ausgehen, dass keine weiteren Personen verunglückt sind, erklärte Einsatzleiter Peter Schluet von der Freiwilligen Feuerwehr Golling gegenüber der APA.

Die Wassersportler starteten die private Rafting-Tour vermutlich in Tenneck (Pongau). "Wie auf einer am Boot montierten Action-Kamera ersichtlich ist, kenterte das Raftingboot kurz vor 11.00 Uhr im Bereich der Salzachöfen", informierte die Landespolizeidirektion Salzburg in einer Aussendung. Die beiden Männer dürften laut Sprengelarzt vermutlich unmittelbar nach dem Kentern ertrunken sein. Einen Rafting-Sportler spülte es im Bereich Lanzenweiher in Golling an eine Sandbank. Die zweite Person, die leblos im Bereich des Autobahnzubringers Golling in der Salzach trieb, wurde von Wasserrettern geborgen, ebenso das treibende Raftingboot samt diversen Ausrüstungsgegenständen.

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Zweiter Toter noch nicht identifiziert

Laut Polizei lebte der 23-jährige Serbe in Deutschland. "Die Unfallursache und die Nationale des zweiten Toten sind Gegenstand laufender Ermittlungen", hieß es.

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Fahrt war verboten

In Salzburg ist auf der Salzach - wie auch auf den Flüssen Enns, Lammer, Mur und Saalach - das Rafting für Privatpersonen grundsätzlich nicht erlaubt. Die beiden am Montagvormittag verunglückten Männer waren somit unerlaubt am Fluss unterwegs. Das Verbot gilt laut der entsprechenden Verordnung des Landeshauptmanns für alle "aufblasbaren Ruderfahrzeuge".

Allerdings gibt das Land für gewerbliche Rafting-Anbieter bestimmte Flussabschnitte frei. Kommerzielle Anbieter müssen sich aber an festgelegte Ein- und Ausstiegsstellen halten und zeitliche Begrenzungen berücksichtigen. Im gegenständlichen Fall sind für Firmen besonders die "ruhigeren" Strecken von Werfen bis Stegenwald (Pongau) und der Abschnitt Golling-Kuchl (Tennengau) relevant. Dazwischen - im Bereich der Salzachöfen - darf aber ebenfalls kein Raftinggewerbe ausgeübt werden.

Ausnahmen vom Rafting-Verbot gelten übrigens auch für Einsatzorganisationen und Kraftwerksbetreiber. Nicht vom Verbot erfasst sind auch Kanus aus Polyethylen, Holz oder ähnlichen Materialien. Diese müssen sich allerdings an generelle Fahrverbote etwa im Bereich von Kraftwerken halten.

Im Einsatz standen rund 100 Wasserretter und Feuerwehrleute sowie 15 Bergretter der Ortsstelle Golling und Rettungskräfte des Roten Kreuzes.