Am Wiener Landesgericht für Strafsachen ist am Dienstag der Prozess gegen einen ehemaligen Bankangestellten eröffnet worden, dem Untreue und schwerer Betrug mit einem Gesamtschaden von knapp 1,8 Millionen Euro vorgeworfen wird. Die inkriminierten Tathandlungen liegen einige Zeit zurück. Sie sollen sich zwischen 2008 und 2013 zugetragen haben.

Dabei war der Mann bei der betroffenen Bank schon 2010 wegen Unregelmäßigkeiten bei der Verwaltung von Wertpapierkonten ins Visier der Innenrevision geraten. Er kam damals mit einer Verwarnung davon. 2013 trat dann zutage, dass der Premium-Kundenbetreuer für vermögende Privatkunden und Freiberufler seit 2008 von Kunden-Konten mit besonders hohem Einlagestand Gelder auf Konten solcher Kunden überwiesen hatte, die von der Finanzkrise 2008 stark betroffen waren. Obwohl er für deren Verluste gar nicht verantwortlich war, wollte er diese auszugleichen. Auf die Frage nach seinem Motiv, erwiderte der Angeklagte: "Ich hab' mich halt verantwortlich gefühlt. Das war ein Gemetzel an den Börsen damals."

Malversationen zulasten von elf Kunden

Laut Anklage gingen die Malversationen zulasten von elf Kunden, wobei der Banker 74 eigenmächtige Vermögens-Transfers vornahm. Darüber hinaus hatte der 53-Jährige einigen seiner Kunden ohne entsprechende Genehmigung erhöhte Zinszahlungen zugesichert. Zu diesen beiden Anklagepunkten, die die betroffene Bank knapp 1,3 Millionen Euro gekostet hatten, war der Angeklagte geständig.

Dagegen stellte der Ex-Banker - er arbeitet inzwischen in der Altenpflege - die inkriminierten Betrügereien in Abrede, bei denen er vier hochbetagten Damen übel mitgespielt haben soll, nachdem er diese jahrelang betreut hatte. Mittels Barabhebungen soll er einen beachtlichen Teil ihres Vermögens - in einem Fall 200.000 Euro - an sich gebracht und für eigene Zwecke - etwa den Ankauf einer Wohnung - verwendet haben.

Es war üblich, dass der Mann diese Kundinnen - eine ist mittlerweile verstorben, die anderen sind weit über 80 Jahre alt und teilweise aufgrund ihres schlechten Gesundheitszustands nicht mehr einvernahmefähig - zu Hause besuchte und ihnen mittels sogenannter Außer-Haus-Buchungen Bargeld vorbeibrachte. So wurden im Jahr 2010 vom Konto einer heute 81-Jährigen 200.000 Euro abgebucht, weil diese verlangt habe, er solle ihr das Geld "vorbeibringen", wie der Angeklagte einem Schöffensenat (Vorsitz: Claudia Moravec-Loidolt) erklärte.

"Sie wollte es im Wäschekasten haben", behauptete der 53-Jährige. Er sei daher mit den Wohnungsschlüsseln - er besaß ein Duplikat - in ihre Wohnung gegangen und habe 200.000 Euro "in den Schrank gelegt". Die Frau habe sich zu diesem Zeitpunkt nicht in der Wohnung befunden. Als die Richterin deutlich machte, dass ihr diese Verantwortung "absurd" erscheine, meinte der Ex-Banker: "Ja, es ist verrückt. Aber ich hab' nur das gemacht, was sie gesagt hat." Die Kundin sei "sehr resolut und bestimmend".

200.000 Euro nie erhalten

Die 81-Jährige behauptet, sie habe die 200.000 Euro nie erhalten und hätte auch keinen Bedarf an einem derart hohen Bargeldbetrag gehabt. Auffallend ist, dass der Bankangestellte just zur selben Zeit um 370.000 Euro eine Wohnung erstand, wobei er zur Finanzierung unter anderem das Konto seines Schwiegervaters um 150.000 Euro überzog, ohne dass dieser davon Kenntnis hatte. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) vermutet, dass Vermögensbestandteile der 81-Jährigen verwendet wurden, um das Konto des Schwiegervaters auszugleichen.