Wegen sexuellen Missbrauchs und anderer Delikte ist am Donnerstag am Landesgericht Feldkirch ein 47-jähriger ehemaliger Leiter eines Vorarlberger Jugendtreffs zu einer Haft von acht Jahren verurteilt worden. Der laut Gutachten pädophile Angeklagte zeigte sich vor Gericht voll geständig und übernahm die Verantwortung für die Vergehen an insgesamt sieben Buben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Zu den Übergriffen kam es in den Jahren von 2000 bis 2018 im Jugendtreff in Altach (Bezirk Feldkirch) oder auch auf Ausflugsfahrten. Die Opfer des Mannes waren zwischen zehn und 17 Jahre alt, mindestens drei von ihnen erlitten schwere Traumata. Die Vorwürfe gegen den Mann waren im Sommer 2018 publik geworden, seit damals saß der 47-Jährige in Untersuchungshaft. Der Prozess fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt

Schwere Vorwürfe

Neben des sexuellen Missbrauchs enthält die Anklage auch die Delikte der Schändung, des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses sowie der pornografischen Darstellung Minderjähriger - der Mann soll sexuelle Handlungen mit Opfern ohne deren Wissen auch gefilmt haben. Beim Verdächtigen sind darüber hinaus auch ein Springmesser und ein Elektroschocker sichergestellt worden, darum wurde er ebenso nach dem Waffengesetz angeklagt.

Buben schwer traumatisiert

Der 47-Jährige soll die Buben im Alter von zehn bis 17 Jahren im Jugendtreff in Altach (Bezirk Feldkirch) und auf Campingplätzen missbraucht haben. Weil der Jugendarbeiter sehr beliebt war, stimmten die Eltern Übernachtungsausflügen in den Bregenzerwald oder an den Gardasee zu. Mindestens drei der Buben sollen laut Expertise durch die sexuellen Übergriffe schwer traumatisiert worden sein. Gutachterin Gabriele Wörgötter war bei der Verhandlung anwesend.

Die Vorwürfe gegen den laut Gutachten pädophilen Angeklagten wurden im vergangenen Sommer publik, nachdem ein mutmaßliches Opfer - ein heute erwachsener Mann - Anzeige erstattet hatte. Der 47-Jährige saß seitdem in Untersuchungshaft.

Ob im Prozess die Videoaufzeichnungen der sechs Opfer den Schöffen gezeigt werden müssen, war zunächst noch offen. Ebenso unklar war, ob der Ausschluss der Öffentlichkeit für den ganzen Tag bestehen bleiben würde bzw. ob der ganztägig anberaumte Prozess allenfalls durch ein umfassendes Geständnis abgekürzt werden könnte.