Nach dem tödlichen Gewaltverbrechen an einer 52-jährigen Oberösterreicherin Ende Mai in Amstetten könnte auf der Suche nach dem mutmaßlichen Mörder ein DNA-Massentest zur Anwendung kommen. Diese Vorgehensweise sei in derartigen Verfahren "grundsätzlich immer ein Thema, wenn ein unbekannter Täter auszuforschen ist", sagte Leopold Bien, der Sprecher der Staatsanwaltschaft St. Pölten, am Dienstag.

Reihenuntersuchung

Bei der sogenannten molekularbiologische Reihenuntersuchung einer größeren Personenanzahl handle es sich um ein "Ermittlungsinstrument, das potenziell zum Einsatz kommen kann", also "eine Möglichkeit, die besteht, wenn es zweckmäßig erscheint", hielt Bien fest. "Der Moment ist noch nicht gekommen", betonte der Erste Staatsanwalt.

Wie die Tageszeitung "Kurier" berichtete, ist die Anordnung eines DNA-Massentests auch eine Frage der Verhältnismäßigkeit. Es brauche dafür etwa konkrete Anhaltspunkte, dass der mögliche Täter aus einem bestimmten Personenkreis stammt, sagte Bien zur APA. Die Möglichkeit eines Abgleichs mit DNA-Spuren sei grundsätzlich gegeben. Beim Opfer wurde Bien zufolge "biologisches Material" gefunden, "das dem potenziellen Täter zugeordnet werden kann". Laut "Kurier" wurden unter den Fingernägeln der 52-Jährigen Hautreste des mutmaßlichen Angreifers entdeckt.

Gerichtlich anordnen

Ein DNA-Massentest muss durch die Staatsanwaltschaft nach gerichtlicher Bewilligung angeordnet werden. Geregelt ist die molekularbiologische Reihenuntersuchung in Paragraf 123 der Strafprozessordnung. Um den Schritt zu rechtfertigen muss ein Sexualdelikt oder eine mit mehr als fünf Jahren Haft bedrohte Straftat vorliegen.

Die Leiche der 52-Jährigen ist am späten Abend des 28. Mai nahe eines Parkplatzes des Einkaufszentrums WestSide City im Amstettner Stadtteil Greinsfurth aufgefunden worden. Die Tote lag in einem Gebüsch. Ein erstes Obduktionsergebnis ergab, dass die Frau durch stumpfe Gewalteinwirkung gegen den Hals ums Leben gekommen war - sie dürfte erwürgt worden sein.

Die Exekutive startete mehrere Zeugenaufrufe und lobte 5.000 Euro für Hinweise auf den oder die Täter aus. Nach Angaben eines Polizeisprechers vom Dienstag fehle jedoch weiterhin jener entscheidende Anhaltspunkt, der die Sache aufklärt.