Der Fall eines Fußballtrainers aus dem Mostviertel, der über Jahre heimlich Spielerinnen nackt in der Duschkabine des Vereins gefilmt haben soll, jedoch keine strafrechtlichen Konsequenzen zu erwarten hat, sorgt weiter für Diskussionsstoff. Die Rechtsanwaltskammer Niederösterreich ortete am Montag in einer Aussendung "Handlungsbedarf im Strafrecht".

Die Staatsanwaltschaft St. Pölten hatte das Verfahren gegen den 27-Jährigen bereits im März eingestellt. Ein Fortführungsantrag wurde in der Folge von einem Richtersenat abgelehnt.

Das aktuell gültige Strafgesetz biete keine entsprechende Rechtsgrundlage dafür, um die Strafverfolgung überhaupt aufzunehmen, erläuterte Michael Schwarz, Präsident der Rechtsanwaltskammer Niederösterreich. Er sieht aufseiten der Politik daher dringenden Handlungsbedarf für Reformen. Die strafrechtliche Verfolgung unfreiwilliger Nacktaufnahmen solle damit ermöglicht werden.

"Derzeit ist nur die heimliche Tonaufnahme strafbar, nicht die heimliche Bildaufnahme. Das ist ein typischer Auswuchs einer veralteten Bestimmung, als heimliche Videoaufnahmen nur mit hohem technischem Aufwand möglich waren. Heute hat aber praktisch jeder ein Smartphone mit integrierter Kamera", so Schwarz. Eine rasche Gesetzesänderung sei notwendig, um diese und vergleichbare Lücken zu schließen und somit heimliche Fotos oder Videoaufnahmen aus dem "höchstpersönlichen Lebensbereich" strafbar zu machen.