Die Projektleiterin des Frauenvolksbegehrens, Lena Jäger, geht gegen Hassposter vor. Konkret hat sie eine Frau geklagt, die unter anderem Vergewaltigungswünsche verbreitete. Unterstützung erhält Jäger vom ZARA-Rechtshilfefonds. Bei einer Pressekonferenz am Freitag ermutigten Jäger, ihre Anwältin Maria Windhager und Caroline Kerschbaumer von ZARA, andere Betroffene, sich ebenfalls zu wehren.

Brutale Hasspostings

Die Posterin wünschte Jäger unter anderem "von einem Ausländer massakriert und vergewaltigt" zu werden. Gegen die Frau wurde eine Privatanklage und eine zivilrechtliche Klage eingebracht. Das Posting war eines von etwa 1.000 Hasskommentaren, die ihre Sexualität, ihre Figur und ihre Nationalität zum Thema machten, berichtete Jäger. Ausgangspunkt für den Shitstorm waren Aussagen Jägers in einem Interview auf "oe24.TV", gegen die unter anderem Identitären-Obmann Martin Sellner mobil machte. Klagen gegen weitere Poster seien in Vorbereitung, sagte Windhager.

Der Rechtshilfefonds wurde gemeinsam mit der ehemaligen Grünen Abgeordneten Sigi Maurer gegründet. Mit zwei Crowdfundings wurden insgesamt mehr als 166.000 Euro gesammelt. Mit der Summe werden die Kosten des Gerichtsverfahrens zwischen Maurer und dem Geschäftsführer eines Biergeschäfts abgedeckt. Selbst wenn dieses negativ ausgehen sollte, stünden aber noch ausreichend Mittel für weitere Rechtsverfahren zur Verfügung, sagte Kerschbaumer. Irgendwann werde er aber ausgeschöpft sein, daher brauche es die langfristige Sicherstellung und Finanzierung der Rechtsberatung durch die Politik, forderte sie. Außerdem sprach sie sich für die gezielte Förderung von Präventionsarbeit und eine Aufstockung der Staatsanwälte, die spezifisch gegen Hass im Netz arbeiten, aus.

"GegenHassimNetz"

Die Beratungsstelle "GegenHassimNetz" berät Betroffene kostenlos und unterstützt sie dabei, dass die beleidigenden Inhalte schnell von den Plattformen gelöscht werden. Wenn die Betroffenen das wünschen und die Möglichkeit einer Klage mit realistischen Erfolgschancen besteht, werden sie an Anwälte vermittelt. Geprüft wird, ob ein persönliches Merkmal angegriffen wird, wie etwa im vorliegenden Fall das Geschlecht. "Es darf nicht sein, dass Personen nur aufgrund ihres Geschlechts aus der öffentlichen Debatte zurückgedrängt werden", betonte Kerschbaum. Wichtig sei, dass der Vorfall gut dokumentiert ist, man solle also immer einen Screenshot mit Datum machen, riet sie.

Unterstützung für Jäger kam am Freitag auch von der SPÖ. Der Erfolg des Frauenvolksbegehrens habe gezeigt, "dass eine bessere Frauen- und Gesellschaftspolitik greifbar ist. Das bedeutet auch umfassenden Gewaltschutz- ausnahmslos auch im virtuellen Raum", forderte die Wiener SPÖ-Frauensekretärin Nicole Berger-Krotsch in einer Aussendung.