Die "Verländerung" der Kinder- und Jugendhilfe ist um ein weiteres Stück näher gerückt. Nach dem Beschluss im Nationalrat hat am Mittwoch auch der Bundesrat mit breiter Mehrheit beschlossen, keinen Einspruch gegen die zwischen dem Bund und den Ländern ausverhandelte 15a-Vereinbarung zu erheben, berichtete die Parlamentskorrespondenz.

Die Vereinbarung soll auch in Zukunft bundeseinheitliche Qualitätsstandards in diesem Bereich sicherstellen und ist eine Voraussetzung dafür, dass die im vergangenen Jahr beschlossene Kompetenzverschiebung in Kraft treten kann. Bedenken äußerten die Grünen: Sie sehen die künftig alleinige Gesetzgebungskompetenz der Länder für die Kinder- und Jugendfürsorge nach wie vor kritisch. Damit die Bund-Länder-Vereinbarung Rechtskraft erlangt, müssen ihr neben dem Parlament auch sämtliche Landtage zustimmen.

An der Verländerung gab es im Vorfeld breite Kritik.