Ein stadtnaher Verein zur Nachmittagsbetreuung von Kindern in Wien hat mit seiner Gagenpolitik für heftige Kritik des Rechnungshofs gesorgt. In einem heute veröffentlichten Bericht wird unter anderem ein Mitarbeiter erwähnt, der zwischen 2010 und 2017 um gut 137.000 Euro mehr verdient hatte, als es der passende Kollektivvertrag vorgesehen hätte.

Im wesentlichen waren die Vorwürfe der Prüfer schon seit Dezember bekannt, als ein Rohbericht zum "Verein Wiener Kinder- und Jugendbetreuung" an die Öffentlichkeit geraten war. Dieser Verein steht im Naheverhältnis zur Gemeinde Wien, wird auch zur Gänze von ihr finanziert. Er stellt das Freizeitpersonal, das im Rahmen der Nachmittagsbetreuung an Volksschulen gebraucht wird.

Wie der Rechnungshof konstatierte, missachtete der Verein mit Sonderdienstverträgen, außerordentlichen Vorrückungen und freiwilligen Jubiläums- und Bilanzgeldern die Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit.

Politisches Naheverhältnis

Die mittlerweile pensionierte Geschäftsführerin, die Ehefrau des früheren Landtagspräsidenten und heutigen Wiener Pensionistenverband-Chefs Harry Kopietz (SPÖ), gewährte ab 1998 zwölf Bediensteten der Zentrale zusätzlich zu den regulären Biennalsprüngen sogenannte außerordentliche Vorrückungen. Das bedeutete für den Verein eine erhebliche finanzielle Belastung. Alleine für drei Abteilungsleiterinnen bzw. -leiter errechnete der RH jährliche Mehrkosten von zumindest 95.000 Euro. Auch die Geschäftsführerin selbst erhielt im November 2016 - kurz vor ihrer Pensionierung - eine Gehaltserhöhung rückwirkend ab Jänner dieses Jahres.

Weiters gewährte der Verein ab 2010 Jubiläumsgelder, obwohl dies der Kollektivvertrag nicht vorsah. Gab es in der Stadt Wien erst nach 25 Dienstjahren erstmals ein Treuegeld, reichten im Verein bereits 15 bzw. 20 Dienstjahre. Die erste Begünstigte war die damalige Geschäftsführerin.

Kritik an der Gemeinde

Nicht aus der Verantwortung lässt der Rechnungshof auch die Gemeinde. Kritisiert wird, dass die zuständige MA 56 für den Verein finanziell nachteilige Vorgänge nicht unterband. Schließlich hätte sie die Möglichkeit gehabt, mittels Weisung auf die Geschäftsführung des Vereins Einfluss zu nehmen.

Der Empfehlung des Rechnungshofs, Schadenersatz zu prüfen, ist die Gemeinde eigenen Angaben zu Folge nachgekommen. Jedoch habe der Geschäftsführerin "eine klare Überschreitung ihrer Befugnisse und eine daraus resultierende Verantwortung nicht mit einer für die Geltendmachung von Ersatzansprüchen erforderlichen Sicherheit nachgewiesen werden können". Immerhin wurden mittlerweile einige Sonderverträge adaptiert, de facto finanziell reduziert.