Eine 52-jährige Salzburgerin ist am Donnerstag am Landesgericht Salzburg vom Vorwurf der Terrorismusfinanzierung freigesprochen worden. Die Frau hat im Dezember 2017 einem Mittelsmann 6.000 Euro übergeben, damit ihre damals schwangere Tochter, die sich laut Anklage vor fünf Jahren der Terrororganisation "Islamischer Staat" (IS) angeschlossen hatte, mit ihrem Kind aus Syrien geschleust werden kann.

Die mittlerweile 22-jährige Tochter Maria G. reiste Ende Juni 2014 über die Türkei nach Syrien. Ein halbes Jahr vorher konvertierte sie zum Islam, sie besuchte eine Moschee im Tennengau und trug auch ein Kopftuch. "Sie ist in falsche Kreise gekommen", sagte die angeklagte Mutter, die sich nicht schuldig bekannte, zur Vorsitzenden Richterin. Das pubertierende Mädchen sei einer Art Gehirnwäsche unterzogen worden. "Ihr wurde gesagt, da unten sei das Paradies und die Freiheit." Sie habe dann alle Hebel in Bewegung gesetzt und auch die Polizei, die Caritas und das Internationale Rote Kreuz um Hilfe gebeten, "dass wir sie retour holen können", schilderte die 52-Jährige. Seit 15. Juni 2015 ist Maria G. mit europäischem Haftbefehl vom Landesgericht Salzburg auf Antrag der Staatsanwaltschaft Salzburg zur Festnahme ausgeschrieben.

Der Kontakt mit Maria sei dann nur über WhatsApp erfolgt und anfangs sehr sporadisch gewesen, sagte die Angeklagte. Dass sie sich dem "Islamischen Staat" angeschlossen habe, habe ihre Tochter nie erwähnt. "Sie hat geschrieben, dass sie Hausfrau und Mutter ist und shoppen geht. Ich habe nicht gedacht, dass sie dem IS angehört." Die Staatsanwältin hatte zuvor erklärt, dass die junge Frau von zwei IS-Kämpfern Kinder habe und die IS-Terrormiliz durch die Gründung einer Familie und durch die persönliche Betreuung der Kämpfer unterstütze. Mit der Geldübergabe habe die Mutter ebenfalls den IS unterstützt. Der Ehemann ihrer Tochter hätte erst dann die Schlepper bezahlen sollen, wenn sie und die Kinder in Sicherheit seien. Derzeit halte sich die Tochter mit ihren nunmehr zwei Kindern in einem von Kurden überwachten Gefangenenlager in Syrien auf.

Geld an Mittelsmann übergeben

Die 6.000 Euro hatte die Angeklagte auf Wunsch ihrer Tochter einem syrischen Mittelsmann am 29. Dezember 2017 in der Tiefgarage des Salzburger Hauptbahnhofes übergeben. Der Syrer sollte das Geld zu seiner Familie nach Syrien bringen, die das Geld dann der Tochter aushändigt, um die "Schmuggler" zu bezahlen, wie die Angeklagte schilderte. Sie habe im November 2017 eine WhatsApp-Nachricht von ihrer Tochter erhalten, wonach sie und ihre Familie in Syrien nicht mehr sicher seien und sie Geld brauche, um in die Türkei zu kommen. "Ich war sehr besorgt, ich war mir sicher, es geht ums Überleben. Das Geld sollte nur für den Zweck verwendet werden, dass sie mit dem Kind aus der gefährlichen Lage und in Sicherheit kommt. Sie schickte mir noch eine Voicemail, damit ich sicher sein konnte, dass es wirklich meine Tochter ist, die das Geld verlangt."

Die Angeklagte stand auch mit dem Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung in Kontakt und wurde einvernommen. Den Beamten habe sie über die Möglichkeit einer Geldüberweisung erzählt, so die 52-Jährige. "Mir ist gesagt worden, das ist vielleicht nicht so eine gute Idee." Doch sie habe keine andere Lösung für einen Weg nach Hause gesehen. Das Geld sei dann verspätet im Februar bei ihrer Tochter angekommen. Maria habe ihr geschrieben, dass die Situation noch kritischer geworden sei und Trümmer von Bombenanschlägen herumfliegen würden. Ihre Tochter habe das Geld für Lebensmittel verwendet, die sehr teuer seien, eine Handvoll Tomaten koste 50 Dollar. Sie habe Maria im Mai im Gefangenenlager Al-Hol im Nordosten Syriens besucht. "Die Situation dort ist schlimm. Es sind über 70.000 Leute dort, das Lager ist aber nur für 10.000 bis 20.000 Menschen ausgerichtet."

Intention glaubwürdig

Den Freispruch begründete die Vorsitzende damit, dass die Angaben der Angeklagten glaubhaft und nachvollziehbar seien. Die einzige Intention der Geldübergabe sei gewesen, der Tochter wohlbehalten die Rückkehr zu ermöglichen, sagte die Richterin. Aus Sicht des Schöffensenats sei eine subjektive Tatseite einer Terrorismusfinanzierung mit der erforderlichen Sicherheit nicht nachweisbar. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, deshalb ist das Urteil nicht rechtskräftig.

Der Verteidiger sagte am Rande des Prozesses im Gespräch mit der APA, die kurdische Verwaltung des Gefangenenlagers würde die Salzburgerin mit ihren Kindern freilassen, "wenn das Außenministerium offiziell eine Mitteilung macht, dass die Frau und ihre eineinhalb und dreieinhalb Jahre alten Kinder nach Österreich zurückkommen sollen". Das sei bis heute nicht geschehen, "vermutlich aus politischen Erwägungen", so der Anwalt, weil es geheißen habe, die Frau habe sich zum IS bekannt. "Für mich ist es nicht zu verstehen, dass man dem Wunsch der Staatsanwaltschaft nicht nachkommt. In dem Lager fehlt es an allem." Gegen die 22-Jährige läuft ein Ermittlungsverfahren wegen terroristischer Vereinigung (Paragraf 278b StGB) und Mitgliedschaft an einer kriminellen Organisation (Paragraf 278a StGB).