Mit viel zu hoher Geschwindigkeit war in Wien ein E-Tretroller-Fahrer (40) samt Beifahrerin (31) unterwegs. Das Fahrzeug war in einer 50-er Zone mit 73 km/h unterwegs gewesen. Für E-Scooter sind generell nur 25 km/h erlaubt. Die Polizisten nahmen die Verfolgung des Rasers auf und konnten den Mann im Kreuzungsbereich Heiligenstädter Straße/Kuchelauer Hafenstraße einholen. Dort überfuhr der Lenker jedoch auch noch eine rote Ampel und setzte seine Fahrt fort. Vor einem Bahnübergang konnte der 40-Jährige schließlich gestoppt und kontrolliert werden.
Es handelte sich um einen 40-jährigen Mann bei seiner „Mitfahrerin“ um eine 31-jährige Frau. Der Fahrer wurde wegen mehrerer Verkehrsverstöße angezeigt.

Uneinsichtig

Der Raser gab sich gegenüber den Exekutivbeamten uneinsichtig.
Die rote Ampel habe er übersehen. Außerdem wollte er nicht glauben, dass man auf einem E-Scooter nur alleine fahren darf. Die deutliche Geschwindigkeitsübertretung bezweifelte er. Wenn der Scooter legal gekauft sei, dürfe er wohl auch so schnell damit fahren, wie dieser eben fahren würde, so der Raser. Weil es auch noch Unstimmigkeiten bezüglich des Wohnortes des Mannes gaben, hoben die Beamten eine Sicherheitsleistung von 80 Euro ein. Die Weiterfahrt wurde den 40-Jährigen untersagt. An das Verbot hielt sich der Mann jedoch nicht. Wenig später wurde er erneut - samt Beifahrerin - angehalten. Dieses Mal kostete es dem Uneinsichtigen 500 Euro. Den Scooter war er danach auch los.

Neue Regeln

Für E-Scooter gelten in Österreich seit dem 1. Juni neue Regeln: Demnach gelten als E-Tretroller Geräte mit einer Bauartgeschwindigkeit von maximal 600 Watt und 25 km/h. Personen, die mit solchen Geräten unterwegs sind, müssen vorhandene Radfahranlagen benutzen. Gibt es solche nicht, muss auf der Fahrbahn gefahren werden. Gehwege und Zebrastreifen sind in der Regel tabu. Allerdings können die zuständigen Behörden einzelne Gehsteige per Verordnung freigeben. Kinder ab zwölf Jahren dürfen alleine mit dem E-Tretroller fahren, jüngere - so sie nicht einen Radfahrausweis besitzen - dürfen dies nur in Begleitung. Für Benutzer von E-Scootern gilt außerdem eine 0,8-Promille-Grenze.

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