Nach einem tödlichen Ehestreit in Innsbruck in der Nacht auf den Stefanitag hat sich am Montag ein 38-jähriger Syrer wegen Mordes am Landesgericht Innsbruck zu 20 Jahren Haft verurteilt worden. Er soll laut Anklage seine 23-jährige Ehefrau geschlagen, getreten und gewürgt haben. Dabei soll er ihr unter anderem schwerste Kopfverletzungen zugefügt haben. Als Motiv galt laut Staatsanwaltschaft Eifersucht.

Eifersucht

Im August 2017 hatten die Eheleute gemeinsam mit ihren beiden Kindern Syrien verlassen. Bereits auf der Flucht habe der 38-Jährige erfahren, dass seine Frau Gefühle für einen anderen Mann hege, schilderte die Verteidigerin des Beschuldigten. In Österreich habe die 23-Jährige dann veranlasst, dass sie in getrennten Unterkünften untergebracht werden. Am Abend des 25. Dezember habe der 38-Jährige seine Frau besucht. Dabei sagte sie ihm das erste Mal, dass sie sich von ihm trennen möchte. "Für ihn ist eine Welt zusammengebrochen. Er war in einer Ausnahmesituation", erklärte die Anwältin. Zuvor hatte er eine halbe Flasche Whiskey getrunken.

Es kam zu einem massiven Streit. "Der Angeklagte versetzte seiner Frau einen heftigen Stoß, wodurch sie zu Boden fiel. Danach schlug und trat er auf seine am Boden liegende Frau ein", sagte Staatsanwalt Florian Oberhofer. Zudem habe er sie gewürgt und ihren Kopf mehrfach wuchtig gegen den Boden geschlagen. Danach habe er die 23-Jährige vor die Zimmertür geschleppt. "Zu diesem Zeitpunkt war sie bereits nicht mehr ansprechbar, trotzdem hat er noch weiter auf sie eingetreten", schilderte der Staatsanwalt.

Entschuldigung

Der 38-Jährige entschuldigte sich vor Gericht "für alles". Ob er sich schuldig bekenne oder nicht, wisse er nicht, meinte er zum Richter. Er sei ein eifersüchtiger Mann, seine Frau wollte, dass sie sich trennen, meinte der Angeklagte. Im Zuge des Streits habe er sie geschubst, sie fiel zu Boden und er sah, dass sie blutete. "Danach weiß ich nichts mehr", sagte der Syrer. Er beteuerte, dass er seine Frau nicht töten wollte.

Der Richter glaubte jedoch nicht so recht an die Erinnerungslücken des Angeklagten, da ein direkt nach der Tat durchgeführter Alkomattest ledigliche eine Alkoholisierung von 0,8 Promille ergab. "Für mich sind Ihre Erinnerungslücken eine Schutzbehauptung", sagte der Richter zum Angeklagten.

Frau starb an inneren Blutungen

Die primäre Todesursache der 23-jährigen Frau waren laut Gerichtsmediziner Walter Rabl massive innere Blutungen. "Rund dreieinhalb Liter Blut hatten sich im Bauchraum der Frau gesammelt", meinte Rabl, einen derart großen Blutverlust könne man nicht überleben. Ursache für die inneren Blutungen war unter anderem eine Quetschung der Leber.

"Die Leber war fast vollständig durchgequetscht", sagte der Gerichtsmediziner. Erklärbar sei diese Verletzung mit heftigen Fußtritten von oben gegen den Bereich des Brustkorbs. Zudem erlitt die 23-Jährige mehrere Brüche im Schädel und Gesichtsbereich. Außerdem sei das Opfer mit einem nicht mehr näher identifizierbaren Gegenstand rund eine Minute stranguliert worden. Die Frau hatte keine Chance die massiven Verletzungen zu überleben, fügte der Gerichtsmediziner hinzu.

Mehrere Zeugen hatte zuvor ausgesagt, durch mehrere dumpfe Geräusche auf den Streit aufmerksam geworden zu sein. Das Ehepaar aus dem Nebenzimmer in der Flüchtlingsunterkunft ging schließlich nachschauen und sah, wie der Angeklagte seine Frau regelrecht aus dem Zimmer geworfen habe, schilderte eine Zeugin. "Sie war zu diesem Zeitpunkt schon überall voll mit Blut", so die Zeugin.

Geschworene beraten

Die Geschworenen hatten sich gegen Mittag zur Beratung zurückgezogen. Staatsanwalt Florian Oberhofer sprach in seinem Schlussplädoyer von einer "besonders hinterhältigen und heimtückischen" Tat, die an Brutalität kaum zu überbieten sei.

"Man kann das Wort Blutrausch verwenden. Ich habe den Eindruck, dass der Gerichtsmediziner keine einzige Stelle am Körper der Frau finden konnte, die nicht von massiver Gewalt betroffen war", sagte Oberhofer. Der Angeklagte habe seiner 23-jährigen Ehefrau den Schädel und die Organe zertrümmert. "Ich habe deshalb keinen Zweifel daran, dass Sie die Frage nach Mord mit 'Ja' beantworten müssen", meinte der Staatsanwalt in Richtung der Geschworenen.

Der Verteidigerin des 38-Jährigen rief den Laienrichtern indes in Erinnerung, dass sich ihr Mandant in einer Ausnahmesituation befunden habe. Er hätte Angst gehabt, seine Frau und seine Kinder nie mehr wieder zu sehen. Zudem sei er alkoholisiert und dadurch nur eingeschränkt zurechnungsfähig gewesen. "Ich ersuche Sie sehr sorgfältig abzuwägen und sich nicht von Ihren Gefühlen leiten zu lassen", appellierte die Rechtsanwältin an die Geschworenen.

Der Angeklagte selbst beteuerte in seinem Schlusswort erneut, dass er seine Frau nicht töten wollte. "Es war nicht meine Absicht, ich wollte ihr nicht wehtun", sagte der 38-Jährige.