Nach einer tödlichen Messerstecherei unter Jugendlichen Mitte Mai des vergangenen Jahres in Imst hat sich am Dienstag am Landesgericht Innsbruck ein 20-Jähriger wegen Mordes verantworten müssen. Er soll einem 17-jährigen Vorarlberger bei einem Festival ein Messer in die Herzgegend gestochen haben. Der 20-Jährige bekannte sich zum inkriminierten Tötungsvorsatz "nicht schuldig".

Laut Anklage soll es vor der Bluttat zu einer Schlägerei zwischen zwei Gruppen Jugendlicher gekommen, wobei der Angeklagte einer dieser Gruppen angehörte und das spätere Opfer der zweiten. Im Zuge der Auseinandersetzung habe er mit einem Messer auf den Vorarlberger eingestochen, gestand der Angeklagte. Wie es dazu gekommen sei und wo er den 17-Jährigen getroffen habe, wisse er aber nicht mehr.

Urteil fiel am Abend

Nach langer Beratung ist der  20-Jährige wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung mit Todesfolge zu fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig. Die Geschworenen bekannten den Angeklagten mit sieben zu einer Stimme für schuldig. Ursprünglich war der 20-Jährige jedoch wegen Mordes angeklagt worden. Die Geschwornen entschieden sich mit vier 'Nein' und vier 'Ja' Stimmen allerdings gegen Mord (Anm., bei Gleichstand ist der Wahrspruch der Geschworenen zugunsten des Angeklagten auszulegen).

Notwehr oder nicht?

"Ich wollte mich nur verteidigen", beteuerte der 20-Jährige. Das Messer habe er wenige Stunden vor dem Vorfall seinem 16-jährigen Neffen abgenommen, weil er diesen damit spielen gesehen habe. "Ich habe es dann in meine Jackentasche gesteckt. Mein Fehler war, dass ich es nicht gleich weggeschmissen habe", so der Beschuldigte.

Die Staatsanwältin widersprach jedoch der Version des 20-Jährigen. "Es war keine Notwehrsituation. Der Angeklagte hatte einen Tötungsvorsatz, er hat zumindest in Kauf genommen, dass der Vorarlberger stirbt", sagte die öffentliche Anklägerin. Sie sprach von zwei Stichverletzungen, die dem Opfer zugefügt worden waren. Eine davon war im Bereich des Oberschenkels. "Der zweite Stich ging zwischen die Rippen direkt ins Herz. Das Opfer ist noch am Tatort verblutet", schilderte die Staatsanwältin.

Von einem "unglaublich verhängnisvollen und tragischen" Ereignis sprach hingegen der Verteidiger des Angeklagten. "Mein Mandant ist insofern für den Tod des Opfers verantwortlich, als er das Messer geführt hat", sagte der Rechtsanwalt. Man müsse sich aber anschauen, wie es dazu kam. Der 20-Jährige habe zum Messer gegriffen und zugestochen, weil er Angst hatte, so der Rechtsanwalt. Außerdem sei bei allen Beteiligten relativ viel Alkohol im Spiel gewesen.

Am 13. Mai 2018 war es zwischen den beiden Gruppen zunächst bei einer Großparty zu einer verbalen Auseinandersetzung gekommen. Man habe schließlich eine Schlägerei vereinbart - "Mann gegen Mann", wie es die Staatsanwältin ausdrückte. Daraus entwickelte sich eine Rauferei, wobei der 20-Jährige zwei Mal auf das spätere Opfer einstach. Danach flüchteten er und seine drei Freunde zu Fuß vom Tatort in Richtung Stadtmitte. Die Burschen wurden allerdings kurz darauf im Rahmen einer Sofortfahndung festgenommen.

Opfer laut Gutachter verblutet 

Die Todesursache des 17-jährigen Vorarlbergers war laut Gerichtsmediziner Walter Rabl ein "rascher Blutverlust" durch einen Stich ins Herz. Opfer und Angreifer dürften aufgrund des festgestellten Stichverlaufs gegenüber gestanden sein. Durch die zugefügte Wunde sei rasch viel Blut ausgetreten, erklärte Rabl.

Der zweite Stich traf den 17-Jährigen im Bereich des Beckens. "Dieser Stich muss sehr wuchtig gewesen sein, weil er im Knochen eine Kerbe hinterließ", so der Gerichtsmediziner. Ob auch der Stich ins Herz mit einer ähnlichen Wucht ausgeführt wurde, könne laut Rabl nicht mehr festgestellt werden, da kein Knochen getroffen wurde und in diesem Fall die Haut den größten Widerstand darstelle.