Kritisch wird das Gewaltschutzpaket der Regierung vonseiten der Kinderschutzzentren gesehen. "Das, was wir uns wünschen, sind mehr Ressourcen", betonte Adele Lassenberger, Vorsitzende des Bundesverbandes Österreichischer Kinderschutzzentren. "Das Paket betrifft Gericht und Polizei, insofern haben wir relativ wenig davon."

"Aus polizeilich-gerichtlicher Sicht gibt es Neuerungen, gegen die man nichts haben kann. Da wir vom Kinderschutz aber jenseits der Strafverfolgung mit Familien, in denen es Gewalt gibt, arbeiten, hat das wenig Auswirkungen auf uns", erklärte Lassenberger, die auch Mitglied der "Task Force Strafrecht" von Staatssekretärin Karoline Edtstadler (ÖVP) war. "Dass es wenige Anzeigen in dem Bereich gibt, gerade wenn es gegen Kinder geht, ist bekannt. Da gibt es Überlegungen zur Verbesserung. Aber das geht an unseren Konzepten im Kinderschutz vorbei, weil wir mit den Familien daran arbeiten, dass Gewalt aufhört, dass Verantwortung übernommen wird. Es ist auch ein Unterschied, ob das in der eigenen Familie passiert oder nicht. Kinder und Jugendliche wollen, dass der Täter die Gewalt zugibt, aber nicht, dass er ins Gefängnis geht." 80 Prozent der Fälle würden sich jenseits des Gerichtes abspielen, insofern habe man nicht so viel davon.

Verbesserungen, die nichts kosten

Bei der Task Force sei vom ersten Moment an die klare Ansage gewesen, "Sagen Sie uns Verbesserungen, die nichts kosten", berichtete Lassenberger. "Das kann man natürlich schon kritisch sehen." Den einen oder anderen Verbesserungsvorschlag, der nichts kostet, gebe es sicher, aber "auf die kommen wir selber auch". Im kinder- und jugendpsychiatrischen Bereich habe sich zwar in letzter Zeit viel getan, aber unterversorgt sei der Bereich immer noch. "In den ländlichen Regionen gibt es keine spezialisierten Beratungsstellen. Es ist ganz schwer, einen Psychotherapie-Platz über den freien Markt zu bekommen. Wir haben einfach zu wenig Ressourcen."

Kein richtiger Ansprechpartner mehr

Zwar gebe es viele gute Initiativen im Bereich Kinderschutz und auch bei der Polizei, die Vernetzung sei jedoch sehr schlecht. Ganz kritisch habe man die Verländerung der Kinder- und Jugendhilfe gesehen: "Obwohl uns versichert worden ist, dass die Standards nicht sinken werden. Wir haben viel investiert, dass wir bei den Ländergesetzen bei Kinderschutz bundesweit auf einheitliche Standards kommen. Beim Jugendschutz ist das teilweise gelungen. Wir haben jetzt aber bundesweit keinen richtigen Ansprechpartner mehr", kritisierte Lassenberger. Bisher sei es die Familienministerin gewesen, "aber die ist nicht mehr für den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe zuständig". Weil es bundesweit sehr zersplittert sei, habe man eine 'Koordinationsstelle Kinderschutz' auf Bundesebene vorgeschlagen, die Initiativen und Synergien bündelt. "Für diesen Bereich fehlt uns die Steuerung der Politik."

"Für die Ärzte sind das ganz wenige Änderungen am Status quo", kommentierte Thomas Holzgruber von der Wiener Ärztekammer den Teil im Gewaltschutzpaket, der die Ausweitung der Meldepflicht für Mediziner betrifft. "Das ist eigentlich eine bereits vorhandene Regelung, ein paar Kleinigkeiten sind schärfer gefasst, aber grundsätzlich ist das eine handhabbare Sache."

Ärztliche Anzeigepflicht

"Für die anderen Gesundheitsberufe bringt es Änderungen, keine Frage", sagte Holzgruber. "Aber die Regelung zur ärztlichen Anzeigepflicht ist Thema bei fast jeder Regierung gewesen, daher sind wir hier schon längere Prozesse durch, was geht und was nicht. Es ist jetzt nur alles übersichtlicher und genauer dargestellt. Die Ärzte haben gelernt, mit diesen Bestimmungen, die es seit Jahren gibt, umzugehen."

Das "Gewaltschutzpaket" der Regierung ist am Mittwoch in die sechswöchige Begutachtung geschickt worden. Die Gesetzentwürfe des Justiz-, Sozial- und Innenministeriums enthalten u.a. die teils umstrittenen Strafverschärfungen, einheitliche Anzeigepflichten für alle Gesundheitsberufe, mehr Opferschutz und eine verpflichtende Täterberatung bei häuslicher Gewalt. Letztere wird rund eine Million Euro kosten. In Kraft treten sollen die Maßnahmen dann per 1. Jänner 2020.