Im Bezirk Mattersburg ist eine Anrainerin mit einer Beschwerde gegen einen Kindergarten abgeblitzt, berichtete der "Kurier" am Freitag. Die Frau hatte eine unzumutbare Lärmbelästigung durch die im Freien spielenden Kinder befürchtet und argumentiert, es sei nicht sichergestellt, dass ihr Haus ausreichend vor Bränden geschützt sei, die vom Müllraum des Kindergartens ausgehen könnten.

Das Landesverwaltungsgericht (LVwG) Burgenland verwarf beide Einwände und wies die Beschwerde gegen den Kindergarten, der im Dezember 2018 den Betrieb aufgenommen hatte, als unbegründet ab. "Die Ausführung des Müllraumes entspricht hinsichtlich Brandschutz (...) dem Stand der Technik" , zitierte der "Kurier" aus der Entscheidung des LVwG.

"Gesundheitsgefährdung ausgeschlossen"

Was die Frage des Lärms betreffe, sei sogar beim Heranziehen der "lautesten Stunde als Beurteilungspegel" eine Gesundheitsgefährdung der Anrainerin "ausgeschlossen" , hieß es. Der Frau stehe nun noch der Gang zum Verfassungsgerichtshof oder zum Verwaltungsgerichtshof offen.