Ein 50-Jähriger ist am Dienstag in Krems von einem Geschworenengericht wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Er soll im Oktober 2018 im Schlafzimmer der gemeinsamen Wohnung im Bezirk Krems-Land mit einem Küchenmesser mehrmals auf seine um ein Jahr jüngere Ehefrau eingestochen haben. Der Schuldspruch ist nicht rechtskräftig.

Die Laienrichter bejahten die Hauptfrage nach versuchtem Mord einstimmig, werteten die gesetzten Rettungsmaßnahmen des Beschuldigten allerdings als Rücktritt vom Versuch. Die Eventualfrage nach absichtlicher schwerer Körperverletzung wurde von allen acht Geschworenen mit Ja beantwortet.

Attacke im Schlafzimmer

Dem Mann wird vorgeworfen, seine Partnerin in der Nacht auf den 22. Oktober 2018 im Schlafzimmer der gemeinsamen Wohnung attackiert zu haben. Der 50-Jährige soll der Frau mit einem Küchenmesser mit einer Klingenlänge von 17 Zentimetern zweimal in den Hals, zumindest achtmal in die Brust sowie einmal in den Oberbauch gestochen haben. Es blieb laut Staatsanwalt nur deshalb beim Mordversuch , weil das Opfer "massive Gegenwehr leistete", den Mann in die Hand biss und um Hilfe schrie.

Der 50-Jährige soll nach den Stichen die Rettungskräfte verständigt und die Wunden der Frau erstversorgt haben. Er wurde wenig später vor dem Gebäude festgenommen. Die Verletzte wurde mit dem Notarzthubschrauber in das Universitätsklinikum St. Pölten geflogen und dort notoperiert.

"Angeklagter bereue"

"Die Tat, die zu beurteilen ist, war schrecklich und furchtbar", sagte der Verteidiger. Sein Mandant bereue, "was hier herausgekommen ist". Der Angeklagte sei aber vom Versuch zurückgetreten, weil er die Blutungen des Opfers gestillt habe und damit "freiwillig den Erfolg abgewendet" habe. Was übrig bleibt, sei eine "vorsätzliche schwere Körperverletzung". "Nach einem fehlgeschlagenen Versuch ist kein Rücktritt mehr möglich", hielt der Staatsanwalt in seinem Eröffnungsvortrag dagegen. Der ursprüngliche Tatplan des Beschuldigten, seine schlafende Frau mit Stichen ins Herz zu töten, sei nämlich gescheitert, weil das Opfer noch davor wach wurde und sich verteidigte.

Weiters ersuchte der Verteidiger "um Therapie statt Strafe". Der Angeklagte sei nicht schuldfähig, dies sei das Ergebnis einer Krankheitsentwicklung, die aufgrund schwerer Schicksalsschläge ihren Lauf genommen habe. Seitens der Staatsanwaltschaft wurde keine Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragt.