Wer kennt es nicht: Ein Unfall passiert, eine Rettungsgsasse für Rettungskräfte sollte sich bilden, tut sie aber nicht immer. Dagegen will man nun vorgehen und im heutigen Ministerrat über eine Gesetzesänderung abstimmen. Das Missachten der Rettungsgasse soll ein Vormerkdelikt werden.

Änderungen im Führerscheingesetz

Das Befahren einer Rettungsgasse soll so zu bestehenden Vormerkdelikten wie Fahren unter Alkoholeinfluss oder Missachten des Rotlichts hinzukommen. Die Umsetzung war ursprünglich bereits für Jahresbeginn geplant gewesen. Nun soll die Novelle des Führerscheingeestzes noch vor dem Sommer im Parlament beschlossen werden und mit 1. September in Kraft treten. Und wer bei der Führerscheinprüfung schummelt, soll ab sofort neun Monate für eine weitere Prüfung gesperrt werden.

Vorgesehen ist auch, dass bei der Entziehung von ausländischen Führerscheinen die Rücksendung in die Herkunftsländer künftig erst nach Ablauf der Entziehungsdauer erfolgt. Bisher wurde der Führerschein in einem solchen Fall sofort an das Heimatland des Lenkers geschickt. Dort wird er meist umgehend wieder ausgehändigt. Nun soll der Schein erst nach Abbüßen der festgesetzten Strafe retourniert werden.

Die Prüfung der Verkehrszuverlässigkeit vor der Erteilung einer Lenkerberechtigung wird ebenso vereinheitlicht und vereinfacht. Künftig soll nur mehr eine Nachschau im Führerscheinregister ausreichend sein. Neu kommt hinzu, dass alle relevanten Delikte, die eine Ausstellung der Fahrerlaubnis verhindern, in das Führerscheinregister eingepflegt werden sollen. Darunter fallen etwa Raserei, Alkohol und Drogen am Steuer, Rowdytum im Straßenverkehr oder auch Geisterfahrten.