Mit den Rechtswissenschaften, Fremdsprachen und Erziehungswissenschaften dürfen drei Studienfelder neu beschränkt werden. Allerdings machen nicht alle Unis davon Gebrauch. Zum Teil wurden auch Zugangshürden in bisher beschränkten Studien ausgesetzt.

Konkret gibt es bundesweit verpflichtende Aufnahmeprüfungen in den Fächern Human-, Zahn und Veterinärmedizin, Psychologie bzw. Lehramt. Außerdem dürfen alle Unis den Zugang in den Studienfeldern Wirtschaftswissenschaften, Architektur/Raumplanung, Biologie, Pharmazie, Publizistik, Informatik, Jus, Fremdsprachen und Erziehungswissenschaften beschränken. Heuer neu ist auch die Möglichkeit von Beschränkungen an nur lokal überlaufenen Studienrichtungen: Davon machen die Uni Wien (Soziologie, Kultur- und Sozialanthropologie, Chemie, Politikwissenschaft), die Uni Graz (Umweltsystemwissenschaften) sowie die Universität für Bodenkultur (Umwelt- und Ressourcenmanagement) Gebrauch. Dazu kommen noch Eignungsprüfungen an den Kunstunis bzw. in den Sportwissenschaften.

Interessant ist die Entwicklung bei den Beschränkungsmöglichkeiten: Hier gibt es ein Ost/West-Gefälle. Während etwa die Unis in Graz und Wien den Großteil der Möglichkeiten ausnutzen, verzichten etwa die Unis Innsbruck und Salzburg darauf. Für den Hochschul-Sektionschef im Bildungsministerium, Elmar Pichl, ist das "aufgrund der unterschiedlichen Auslastungssituation durchaus logisch und stimmig", hieß es bei einem Pressegespräch am Freitag. Die Uni Innsbruck schaltet sogar Inserate, in denen sie mit dem Verzicht auf Aufnahmeverfahren wirbt.

Eignungsfeedback

Ebenfalls ab heuer neu ist die Möglichkeit für alle Universitäten, in allen Studien ein verpflichtendes Eignungsfeedback durchzuführen (bisher nur in zugangsbeschränkten Fächern). Dieses darf zwar bewertet werden, entscheidet aber nicht über die Aufnahme.

An der Wirtschaftsuniversität (WU) sind ab Herbst alle drei Bachelor-Studien (Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Wirtschaftsrecht, Business and Economics) beschränkt. Heuer neu ist dabei die Schranke im Wirtschaftsrecht. Rektorin Edeltraud Hanappi-Egger verwies auf die bisher unterschiedliche Rate der Prüfungsaktivität in den einzelnen Studien: In den Wirtschafts- und Sozialwissenschaften stieg sie nach Einführung der Aufnahmeverfahren vor einigen Jahren von einem Drittel auf über 60 Prozent, während sie im Wirtschaftsrecht bei nur 27 Prozent liegt.

Allein schon durch die vorgeschaltete Registrierung samt Online-Self-Assessment hofft Hanappi-Egger auf eine "konstruktive Selbstselektion". Die Studienwerber müssten sich damit auseinandersetzen, ob ein WU-Studium für sie geeignet ist.

Auch die Vizerektorin der Uni Wien, Christa Schnabl, setzt auf einen "stark selbstselektiven Prozess": Durch die Online-Self-Assessments könnten sich Studenten schon Monate vor einer möglichen Aufnahmeprüfung mit den Inhalten des Fachs auseinandersetzen. Die Zahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze sei außerdem sehr moderat festgelegt worden. Sie entspreche der Zahl der Studienanfänger der vergangenen Jahre minus der sogenannten "No-Shows" (Personen, die zu keiner einzigen Prüfung angetreten sind, Anm.).

Zahl der prüfungsaktiven Studenten gestiegen

Der Vizerektor der Technischen Universität (TU) Wien, Kurt Matyas, sah für seine Uni sogar einen anderen Effekt: Seit Einführung der Aufnahmeprüfung in Informatik sei sogar die absolute Zahl der prüfungsaktiven Studenten gestiegen. Ab 2019/20 gibt es an der TU außerdem ein Aufnahmeverfahren in der Raumplanung und ein Auswahlverfahren in der Architektur. Bei letzterem gibt es keine Aufnahmeprüfung, sondern es kommen die 500 besten Studenten des ersten Semesters weiter.

Die Registrierungspflichten laufen je nach Studienrichtung unterschiedlich lange. In der Medizin endet die Frist etwa bereits am 29. März, in vielen Studienrichtungen läuft sie bis 15. Mai, in anderen bis 15. Juli. Für die Teilnahme am Aufnahmeverfahren ist noch keine Matura nötig.

Zugangsbeschränkungen an Universitäten
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