Der 34-jährige Mann, der den Sozialamtsleiter der BH Dornbirn erstochen haben soll, bleibt wie erwartet in Untersuchungshaft. Das habe das Oberlandesgericht Innsbruck (OLG) entschieden, bestätigte Verfahrenshelfer Daniel Wolff einen Bericht der "NEUE Vorarlberger Tageszeitung" (Freitag). Der Verdächtige hatte auf einer Haftbeschwerde bestanden.

Das OLG habe die Beschwerde seines Mandanten gegen seine Inhaftierung erwartungsgemäß abgelehnt, da bei dringendem Mordverdacht die Verhängung der Untersuchungshaft obligatorisch sei, so Anwalt Wolff. Zudem führte das Gericht als weitere Haftgründe Tatbegehungsgefahr sowie Fluchtgefahr an. Eines der insgesamt vier Kinder des 34-Jährigen lebe in der Türkei, so die Begründung. Sein Mandant wolle alle Entscheidungen der Justiz rechtlich bekämpfen, dass es weitere Beschwerden geben werde, sei daher nicht auszuschließen. Die Entscheidung des OLG habe ihn am Donnerstag erreicht, so Wolff, bisher habe er über ein weiteres Vorgehen noch nicht mit seinem Mandanten gesprochen.

Es wird weiterhin ermittelt

Seitens der Staatsanwaltschaft Feldkirch hieß es am Freitag, die Ermittlungen in dem Fall seien weiterhin am Laufen. Derzeit könne man öffentlich aber keine Auskunft dazu geben.