Ein 29-Jähriger hat sich am Freitag im Landesgericht Linz wegen versuchten Mordes und versuchter absichtlich schwerer Körperverletzung verantworten müssen. Er soll im Oktober 2018 auf zwei Bekannte eingestochen haben. Die Staatsanwaltschaft beantragte den Betroffenen wegen dessen psychischer Erkrankung in eine Anstalt einweisen zu lassen. Laut Gutachten war er zur Tat nicht zurechnungsfähig.

Am Mittag des 5. Oktobers besuchte der 29-Jährige einen Koch und einen weiteren Bekannten in Linz. In der Wohnung des Kochs nahmen sie Drogen, anschließend legten sich der mutmaßliche Täter und der Bekannte nieder. Der dritte bereitete eine Stelze zu und ging anschließend noch einkaufen.

Rauferei

Als er abends in seine Wohnung zurückkam, weckte er laut eigener Aussage den psychisch Kranken. Dieser habe gemeint, dass ihm Geld und Drogen fehlen würden, und verdächtigte offenbar den Koch. Es kam zu einer Rauferei, wodurch auch der noch Schlafende aufwachte. Er mischte sich in den Kampf ein, in weiterer Folge soll der 29-Jährige ein Klappmesser gezückt und auf die beiden losgegangen sein. Einer erhielt vier Schnitte am Hals, der andere eine Wunde am Unterarm. Zur Gegenwehr schnappte sich einer der Angegriffenen laut Protokoll einen vollen Fünf-Liter-Wasserkrug und dürfte ihn dem Bewaffneten ins Gesicht geworfen haben, worauf auch dieser blutete. Außerdem holte sich der Koch zu seiner Verteidigung noch ein Messer, wie er im Zeugenstand erklärte.

"Es war definitiv kein versuchter Mord", beteuerte der Betroffene vor Gericht. Er habe den Bekannten mit dem Messer "nur einen Denkzettel verpassen" wollen. Seine Verteidigerin sprach von "eklatanten Widersprüchen der Opfer " zum Tathergang. Für sie habe ihr Mandant "niemals einen Vorsatz" gehabt, sondern nur mit dem Messer herumgefuchtelt.

"Gefährlich"

Der Staatsanwalt hingegen erklärte den Geschworenen, der psychisch Kranke "wollte töten". Er sei "gefährlich", denn er könne "jederzeit jeden in seine gesamtheitliche Verschwörung einbinden", begründete er den Antrag auf eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.

Über den Gesundheitszustand des Betroffenen wird die psychiatrische Gutachterin Adelheid Kastner nach der Mittagspause Auskunft gegeben. Der seit 14 Jahren Drogenabhängige soll seit Sommer 2018 Stimmen gehört haben und war zur Tatzeit nicht zurechnungsfähig. Ein Urteil ist für Freitagabend geplant.