Zu der Tat sei es "wegen meiner Größe" gekommen, offenbarte der Jugendliche am Mittwoch am Wiener Landesgericht: "Ich wollte beweisen, dass ich auch so sein kann wie ein Großer."

"Nicht jeder Große macht einen Raub. Und größer sind Sie auch nicht geworden", antwortete ihm Richterin Martina Frank. "Ja, leider", bedauerte der 17-Jährige.

Der bisher unbescholtene, in tadellosen Familienverhältnissen aufgewachsene Bursch war am 5. Juli 2018 mit zwei Freunden in einem Park in Penzing unterwegs. Dort begegnete er einem um zwei Köpfe größeren Bekannten, der auf einer Bank saß und eine elektrische Wasserpfeife rauchte. Er bat den Gleichaltrigen zunächst, probeweise an der E-Shisha ziehen zu dürfen. Nachdem ihm das erlaubt worden war, fasste er den Entschluss, dem Bekannten "alles wegzunehmen", wie der Angeklagte vor Gericht zugab.

Schläge angedroht

Mithilfe seiner Freunde wurde der Jugendliche eingekreist und unter Androhung von Schlägen zur Herausgabe seiner E-Shisha, eines Zweitgeräts und von 50 Euro gezwungen. Am nächsten Tag schärfte der Angeklagte dem Gleichaltrigen per WhatsApp ein, ja keine Anzeige zu erstatten, sonst werde er ihm bzw. dessen Mutter Gewalt antun. "Er wollte sein kindliches Aussehen durch ein entsprechendes Auftreten kompensieren", gab Verteidiger Philipp Wolm zu bedenken.

Der Staatsanwalt interessierte sich für die beiden Mittäter, die das Opfer nicht gekannt hatte und die mangels einer brauchbaren Personenbeschreibung bisher nicht ausgeforscht werden konnten. "Freunde", meinte der 17-Jährige ausweichend. Namen wollte er nicht nennen: "Ich verrate keinen."

Heimlich Geld abgehoben

Einem weiteren Freund hatte der 17-Jährige zwei Tage nach dem Raub heimlich die Bankomat-Karte weggenommen und von dessen Konto - der PIN-Code war ihm bekannt - insgesamt 210 Euro behoben. Damit habe er "im Prater Vergnügungsspiele gespielt", verriet er der Richterin. "Und wie ist die Freundschaft jetzt?", wollte diese wissen - "Schlecht."

Am Ende wurde der 17-Jährige, der Anfang März eine Einzelhandelskaufmann-Lehre beginnen will, anklagekonform wegen Raubes, Nötigung, gefährlicher Drohung und Entfremdung unbarer Zahlungsmittel zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt. Für die Dauer der dreijährigen Probezeit wurde Bewährungshilfe angeordnet. Außerdem muss sich der Bursch einem Anti-Aggressionstraining unterziehen. Das Urteil ist rechtskräftig.