Wirbel um Kinderbetreuungsgeld für Krisenpflegeeltern
"Eine Krisenpflegeperson hat (...) Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld für dieses Krisenpflegekind, sofern sie es mindestens 91 Tage durchgehend in einer Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft betreut" heißt es in einem Antrag von ÖVP und FPÖ.
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