Nach dem Mordprozess um den Tod eines siebenjährigen Mädchens in einem Wiener Gemeindebau hat die Staatsanwaltschaft gegen die Strafhöhe berufen. Sprecherin Judith Ziska bestätigte am Freitag einen entsprechenden Bericht von "Österreich". Vor Weihnachten war der 16-Jährige Angeklagte zu 13 Jahren Haft verurteilt sowie in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden.

Der Bursche soll am 11. Mai 2018 in Wien-Döbling das Nachbarsmädchen getötet haben. Die Geschworenen folgten am 19. Dezember mehrheitlich dem Gutachten des von der Staatsanwaltschaft beauftragten Psychiaters Peter Hofmann und stuften den 16-Jährigen mit 7:1 Stimme als zurechnungsfähig und damit schuldfähig ein. Bei einem Strafrahmen von bis zu 15 Jahren erschien dem Schwurgericht die verhängte Freiheitsstrafe schuld- und tatangemessen.

Der Staatsanwaltschaft war dies aber offenbar zu wenig, sie hat nun Berufung eingelegt. Die Verteidigerin des Burschen, Liane Hirschbrich, hatte nach dem Urteil Bedenkzeit erbeten. Gegenüber der APA wollte sie am Freitag zunächst nicht festlegen, ob sie im Namen ihres Mandanten ebenfalls Rechtsmittel einlegen will.