Jener 25-Jährige, der im Mai einen Mann in einer Asylunterkunft in Maria Enzersdorf getötet haben soll, leidet laut Gutachten an paranoider Schizophrenie und ist nicht zurechnungsfähig. "Es besteht ein hoher Grad an Gefährlichkeit", sagte Sachverständiger Manfred Walzl in der Geschworenenverhandlung in Wiener Neustadt. Er empfahl eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.

Dem Gutachter zufolge liegt bei dem 25-Jährigen eine seelische oder geistige Abartigkeit höheren Grades und eine tiefgreifende Bewusstseinsstörung vor, es fehle eine Krankheits- und Deliktseinsicht. Aus Sicht der Psychiatrie bestehe "überhaupt kein Zweifel", dass der Nigerianer unter dem Eindruck dieser Krankheit gehandelt habe. Der Betroffene habe einen "Sturm bzw. Ausbruch an Aggression" gehabt. Es sei davon auszugehen, dass der Mann mit großer Wahrscheinlichkeit weitere strafbare Handlungen mit schweren Folgen - bis hin zum Mord - begehen werde.

"Schwerer Systemfehler"

Es sei ein "ganz schwerer Systemfehler", einen Mann mit dieser Erkrankung ohne soziales Umfeld wegzuweisen, betonte Walzl außerdem. Der Mann leide an einem Wahn und es sei anzunehmen, dass er Stimmen gehört habe. "Er erkennt einen Baum nicht als Baum, sondern das kann für ihn auch ein Lebewesen sein", der 25-Jährige habe auf einen Baum eingestochen.

Laut dem gerichtsmedizinischen Gutachten von Wolfgang Denk erlitt das Opfer vielfache Kehlkopfbrüche, eine Quetschung und Einengung des Kehlkopfraumes und eine Blutstauung in Schädel und Hals. Denk sprach von einer "massiven stumpfen Gewalteinwirkung" und einem massiven Angriff gegen den Hals. Der Mann sei nach einer "Vielzahl von Fußtritten" erstickt.

Da das Opfer nur wenige Abwehrverletzungen aufwies, ging Denk von einem "sehr überraschenden Angriff" aus, durch den es zu Sturz gebracht worden sei. Auf den am Boden liegenden Mann wurde massiv eingetreten. Er habe bei der Obduktion "eine blutige gequetschte Masse, bei dem man anatomische Strukturen nur mehr sehr mühsam voneinander differenzieren konnte", vorgefunden.

Geschworene beraten

In der Verhandlung um einen Unterbringungsantrag nach einer Bluttat in einem Asylquartier im Bezirk Mödling haben sich die Geschworenen am Montag gegen 13.00 Uhr zur Beratung zurückgezogen. In den Schlussvorträgen am Landesgericht Wiener Neustadt sprachen sich sowohl Staatsanwalt Erich Habitzl als auch Verteidiger Wolfgang Blaschitz für eine Einweisung des 25-Jährigen aus.

Der Staatsanwalt verwies auf Zeugenaussagen, wonach der Mann eine "krankhafte, äußerst gewaltbereite Persönlichkeit" habe und schwere Gewalttaten ohne besonderen Anlass begangen habe. Für die Bluttat gebe es zwar keine unmittelbare Zeugen, aber belastende DNA-Spuren. Blut des Opfers befand sich u.a. am rechten Schuh des 25-Jährigen.

Weiters führte Habitzl die Angaben einer Betreuerin an, wonach der Nigerianer nach der Wegweisung bereits am 2. Mai zu Mittag in das Quartier zurückgekommen und wieder weggewiesen worden sei. "Sie werden etwas für die Sicherheit der Öffentlichkeit und auch für den Betroffenen tun", meinte Habitzl in Richtung der Geschworenen zur beantragten Unterbringung.

Auch die Verteidigung rechnete mit einer Einweisung des psychisch kranken 25-Jährigen. Bereits eine einzige der gegenständlichen Taten würde genügen, damit der Mann medizinische Hilfe bekomme, erklärte er. "Er ist zu behandeln, ansonsten würde Ähnliches wieder eintreten", so Blaschitz.

Der Rechtsanwalt kritisierte einen "gravierenden Fehler im System", weil der Asylwerber nach der Wegweisung ohne Betreuung war. Das Geschehene hätte verhindert werden können, meinte Blaschitz. Das Verfahren sollte Anlass geben um die Strukturen zu überdenken, damit Derartiges nicht noch einmal vorkomme.

Der 25-Jährige ist laut Gutachten nicht zurechnungsfähig, die Staatsanwaltschaft hat die Unterbringung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragt. Die Geschworenen haben jeweils fünf Haupt- und Zusatzfragen zu beantworten - u.a. zu Mord, teils versuchter schwerer Körperverletzung sowie versuchtem Widerstand gegen die Staatsgewalt. Inhalt der Zusatzfragen ist die Zurechnungsunfähigkeit des 25-Jährigen.